Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §186;BAO §198;BAO §92 Abs1 litb;BAO §92 Abs1 litc;EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §18 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem Erkenntnis vom 28. Oktober 1998, 97/14/0086, VwSlg 7319 F/1998, sind Rechtsklarheit schaffende Feststellungsaussprüche nicht allein den im Gesetz vorgesehenen Festste... mehr lesen...
In der - gleichzeitig vor dem Verfassungsgerichtshof erhobenen - Beschwerde führt der Beschwerdeführer aus, er besitze zwei Lebensversicherungen, welche 1984 und 1988 abgeschlossen worden seien. Im Rahmen der von ihm im größtmöglichen Rahmen geltend gemachten Sonderausgaben hätten Prämien für Kranken- und Unfallversicherungen den größten Anteil ausgemacht, auch aus dem Titel der Wohnraumbeschaffung sei der Höchstbetrag für Sonderausgaben überschritten worden, sodass auch bei Berü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Feststellungsbescheide sind im Anwendungsbereich der BAO nur dann zulässig, wenn dies in den Abgabenvorschriften ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse oder im rechtlichen Interesse einer Partei liegt und ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung darstellt (Hinweis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit seiner Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 1993 Anlassfall hinsichtlich der mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997, G 168/96 u.a., Slg. 14.992, erfolgten Aufhebung mehrerer Bestimmungen des EStG 1988. Mit Bescheid vom 13. Juli 1999 stellte das Finanzamt unter Bezugnahme auf § 92 Abs. 1 BAO fest (Spruchpunkt 1), dass der Beschwerdeführer "in der Zeit von Jänner 1993 bis September 1993 gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 l... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §92 Abs1;B-VG Art140 Abs7;B-VG Art18;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita idF 1992/312;FamLAG 1967 §26;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Erlassung eines entsprechenden Leistungsgebotes an den Beschwerdeführer konnte nicht durch das Ergehen... mehr lesen...
An der erstbeschwerdeführenden S GesmbH sind die zweitbeschwerdeführende R.S. zu 80 % und der drittbeschwerdeführende H.S. zu 20 % beteiligt. Das Stammkapital in Höhe von S 500.000,-- wurde zur Hälfte einbezahlt. Mit 10. Jänner 1987 wurden zwei Verträge zur Errichtung einer unechten stillen Gesellschaft geschlossen, wonach die Zweitbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer der Erstbeschwerdeführerin jeweils als stiller Gesellschafter beitreten sollten. Die Einlage jedes der bei... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Mai 1997 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer, einem Steuerberater, unter Berufung auf die §§ 217 bis 221 BAO einen Säumniszuschlag von der Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat Februar 1997 mit der Begründung: fest, der Beschwerdeführer habe die Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat Februar 1997 nicht bis zum Fälligkeitstag am 17. März 1997 entrichtet. In seiner gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung räumte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §92 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1a;
Rechtssatz: Wie sich die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 21 Abs 1 UStG 1994 ohne behördliches Dazutun unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, kann auch für die im Gesetz statuierte Vorverlegung der in § 21 Abs 1 UStG 1994 no... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §92 Abs1 litb;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein nach § 92 Abs 1 lit b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinn des § 188 BAO (Hinweis E 27.1.1998 97/14/0158; E 24.2.2000 97/1... mehr lesen...
Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnungen Top 13 und Top 14. Die Wohnungen wurden im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0225 E 29. November 2000 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrer am 1. September 1996 verstorbenen Mutter Eleonora L. Mit Bescheiden je vom 1. September 1994 verfügte das zuständige Finanzamt gegenüber Eleonora L. die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1990 und 1991. Gleichzeitig wurden Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1990, 1991 sowie für 1992 erlassen. Mit einem Schriftsatz vom 3. Oktober 1994 erhob die Beschwerdeführerin "als Sachwalterin" nam... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist (Hinweis E 17.2.2000, 99/16/0027). Insb handelt e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übernahm im Jahre 1977 den landwirtschaftlichen Betrieb R ihres Vaters. Der Betrieb, dem eine Einzelrichtmenge zustand, war ab 1974 an Herrn H verpachtet. Seit 1991 bemühte sich die Beschwerdeführerin um eine Teilung der dem Betrieb R zustehenden Milchmenge (zwischen dem Pächter und ihr; vgl. zum Sachverhalt auch das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 1997, Zl. 93/17/0156; mit dem genannten Erkenntnis wurde die Abweisung des Antrags der Beschwerdeführerin vom 1. Ju... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1998 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin für die Jahre 1992 bis 1995 und 1997 die Getränkesteuer vor, nahm gemäß § 235 Abs. 3 iVm § 237 Abs. 2 WAO das mit Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission vom 24. Juni 1997 abgeschlossene Verfahren betreffend Getränkesteuer für das Jahr 1996 von Amts wegen wieder auf, hob den Berufungsbescheid auf und schrieb im wieder aufgenommenen Verfahren der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §66 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In jedem Fall, in dem der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückliche Bezeichnung einer Erledigung als Bescheid essentiell. Nur dann, wenn der I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Unternehmen der Versicherungs- und Hausanteilscheinvermittlung. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 1984 bis 1986 (Ausgaben 1984 bis 1986) an der Fa. Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1987 (Ausgabe 1987) und 1988 (zwei atypische stille Beteiligungen der Ausgabe 1988) an der IMMAG Revitalisierungs- und Altstadterneuerungsge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §198;BAO §295 Abs1;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch ein nach § 92 Abs 1 lit b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid iSd § 188 BAO und als solcher der Abgabenbemessung zu Grunde zu legen (Hinweis Ri... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 2. Dezember 1993 stellte die belangte Behörde gemäß § 92 BAO in Zusammenhalt mit den §§ 1, 78 Abs. 2 und 93 BAO hinsichtlich der von der Zweitbeschwerdeführerin als Verfügungsberechtigter über den landwirtschaftlichen Betrieb (im Folgenden: LWB U.) im "Neulieferantenzeitraum" vom 1. Juni 1985 bis einschließlich 31. Mai 1987 mit Ablauf von zwei Jahren von der Einhebung der Absatzförderungsbeiträge an zu erlangenden Einzelrichtmenge (im Folgenden: ERM) im öffentlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §56;BAO §185;BAO §78 Abs3;BAO §92 Abs1;MOG 1985 §76 Abs1 idF 1986/183;MOG 1985 §76 Abs2 idF 1988/330;MOG 1985 §79;
Rechtssatz: Unzulässig sind Feststellungsbescheide, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann; dasselbe gi... mehr lesen...
Am 6. August 1987 erwarb die Beschwerdeführerin im Erbweg die (im Jahr 1962 bebaute) Liegenschaft in Wien, M-Gasse 21. Sie vermietete sie erstmals ab 17. November 1988. Für das Jahr 1988 reichte sie zunächst keine Einkommensteuererklärung ein. Für die Jahre 1989 bis 1991 wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Bemessungsgrundlage der AfA der Einheitswert herangezogen. Es erfolgte eine entsprechende Veranlagung. In der Folge reichte die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92 Abs1 litb;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Durch den Antrag, die AfA für ein bestimmtes Jahr in bestimmter Weise zu berechnen, wird nicht die Erlassung eines Bescheides beantragt, mit welchem iSd § 92 Abs 1 lit b BAO Tatsachen festgestellt werden. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §198;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid ist nicht zu erlassen, wenn die Frage in einem Verfahren (insb im Abgabenverfahren mittels Abgabenbescheid) geklärt werden kann (Hinweis E 14.8.1991, 89/17/0174). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150178.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §185;BAO §92 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1333/72 E 10. September 1974 RS 6 Stammrechtssatz Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist dann zulässig, wenn sie entweder im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn eine gesetzliche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheide... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. In den Wirtschaftsjahren 1986 und 1987 bis einschließlich 1991/92 lieferte der Beschwerdeführer nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern lieferte an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Nach Bekanntwerden dieser Vorgangsweise leitete der Milchwirtschaftsfonds ein (später von der Agrarmarkt Aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §56;BAO §92 Abs1;MOG 1985 §79; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/17/0236 E 22. November 1999
Rechtssatz: Mangels besonderer gesetzlicher Anordnung kann ein Feststellungsbescheid nur dann über Rechte oder Rechtsverhältnisse ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird, die... mehr lesen...
Beschwerdegegenständlich ist die Vorschreibung von besonderer Ortstaxe nach dem Salzburger Ortstaxengesetz 1992. Zur Zahlung dieser Abgabe war der Beschwerdeführer zunächst mit Schreiben der Gemeinde Fuschl vom 21. Jänner 1997 aufgefordert worden. Als Zeitraum, für welchen die Abgabe vorgeschrieben wurde, wurde zunächst 1994 angegeben, in einer Beilage jedoch auf 1996 berichtigt. Auf Grund einer Eingabe des Beschwerdeführers gegen diese Aufforderung erging zunächst neuerlich ein ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Slbg 1963 §66 Abs1;LAO Slbg 1963 §67 Abs2;
Rechtssatz: Zahlungsvorschreibungen, die nicht als Bescheid bezeichnet sind, denen aber komplizierte Erläuterungen allgemeiner Art für eine Vielzahl verschiedener Abgaben beigeschlossen sind, dass die Zahlungsaufforderung in bestimmten Fällen einen Besch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. In dem für die Jahre 1986 bis 1989 gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht hielt der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe iSd § 135 Abs 4 ASVG den Versicherten Fahrtkostenersätze nach den Tarifen des jeweils billigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Abzug eines Selbstbehaltes gewährt. Für die Auszahlung der Fahrtkostenersätze seien interne Belege erstellt worden. Rechnungen (Fahrscheine) öffentlicher Verkehr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §92 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Grundsatz von Treu und Glauben kommt bei von der Abgabenbehörde erteilten Auskünften Bedeutung zu, falls sich diese nachträglich als unrichtig herausstellen. Auskünfte sind Wissenserklärungen, somit keine Bescheide und daher nicht bindend (Hinweis E 14.10.1992, 90/13/0009, VwSlg... mehr lesen...