In einer an die Beschwerdeführerin ergangenen "Zahlungsaufforderung" vom 13. Juli 1994 wurde vom Hauptzollamt Wien ausgeführt, mit Abgabenbescheid vom 27. Jänner 1994 seien über Antrag der Spedition K. AG Eingangsabgaben in Höhe von insgesamt S 5.031,20 festgesetzt worden. Da der Abgabenrückstand nicht entrichtet worden sei, werde die Beschwerdeführerin "aufgrund des gegebenen Gesamtschuldverhältnisses" aufgefordert, den Eingangsabgabenbetrag innerhalb einer bestimmten Frist einzuzahl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0224
94/16/0229
Rechtssatz: Unter einem Bescheid iSd Art 131 Abs 1 B-VG kann nur eine solche Erledigung verstanden werden, die in einer f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §92 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0224
94/16/0229 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/17 91/17/0100 2 Stammrechtssatz Die bloße Aufforderung an den Abgabepflichtigen eine auf Grund besc... mehr lesen...
Gemäß Art. 132 B-VG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erheben, wer im Verwaltungsverfahren als Partei zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht berechtigt war. Die Frage, ob Entscheidungspflicht im Sinne dieser Rechtsvorschrift besteht, ist nach den im Einzelfall anzuwendenden einfachgesetzlichen Rechtsvorschriften zu beurteilen. Gegenstand einer Entscheidungspflicht kann nur eine in der Rechtsordnung vorgesehene Erledigung normativen Inhaltes sein, nicht jed... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §44;AVG §56;BAO §285 Abs3;BAO §92 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Frage, ob Entscheidungspflicht iSd Art 132 B-VG besteht, ist nach den im Einzelfall anzuwendenden einfachgesetzlichen Rechtsvorschriften zu beurteilen. Gegenstand einer Entscheidungspfl... mehr lesen...
Die der Beschwerde beiliegende bekämpfte Erledigung der belangten Behörde hatte nach Anführung des Gegenstandes, worunter 1) AO GmbH (= Erstbeschwerdeführerin) 2) AO (= Zweitbeschwerdeführer) sowie "Antrag auf Bescheidzustellung" enthalten war, und unter Bezugnahme auf eine Eingabe vom 31. März 1993 folgenden Wortlaut: "Zu obigem Gegenstand und Bezug wird Ihnen folgendes mitgeteilt: Die Zustellung der von den Abgabenbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Schrift... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1 litc;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Mitteilung eines Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde (hier: des Umstandes, daß der Abgabenbehörde kein Zustellungsbevollmächtigter bekanntgegeben bzw keine Zustellvollmacht vorgelegt worden sei und die sohin als rechtswirksam erachtete Zustellung an eine bestimmte Person) stel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte im maßgebenden Zeitpunkt seinen Präsenzdienst beim Österreichischen Bundesheer geleistet. Er war Soldat iSd § 1 Abs. 2 Z. 1 des Heeresdisziplinargesetzes 1985, BGBl. Nr. 294 (HDG). Seine Dienststelle war das Landwehrstammregiment n1 in X. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Einheitskommandant der 2. Kompanie des Landwehrstammregiments n1 den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis vom 26. März 1991 schuldig gesprochen, er hätte am 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §56 impl;AVG §58 Abs1 impl;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;HDG 1985 §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0126 E 27. Oktober 1988 VwSlg 6361 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Auch dann, wenn aus einer Erledigung eindeutig ihre Normativität erkennbar ist, ist die eindeutige Bezeichnung als Bescheid nich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. September 1990 erließ der Bürgermeister der Stadt Salzburg an den Beschwerdeführer einen Sicherstellungsauftrag betreffend Getränkesteuer für den Monat August 1990 für den "Club XY" in Höhe von S 40.000,--. Am 18. September 1990 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde hinsichtlich dieser Getränkesteuerschuld dem Vollstrecker den Auftrag zur Pfändung beweglicher körperlicher Sachen und der in § 67 Abgabenexekutionsordnung-AbgEO angeführten Papiere un... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §92 Abs1;LAO Slbg 1963 §66 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Aufforderung an den Abgabepflichtigen eine auf Grund bescheidmäßigen Leistungsgebotes bereits geschuldete Leistung zu zahlen, hat keinen normativen Charakter. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidch... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1985 veräußerte die Beschwerdeführerin an die X Gesellschaft m.b.H. je 17/25 Anteile der Liegenschaften EZ 82, 83 und 84, sämtliche des Grundbuches über die Kat. Gem. Z. In der hierüber erstatteten Abgabenerklärung wurde Grunderwerbsteuerbefreiung "wegen § 4 Abs. 2 lit. a, und § 4 Abs. 3 GrEStGes." geltend gemacht. Der Erwerbsvorgang blieb zunächst unversteuert. Gleichfalls am 25. Jänner 1985 hatte die X Gesellschaft m. b.H. an R ein Anbot zum Abschluß e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §160 Abs1;BAO §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0009 E 28. März 1985 VwSlg 5984 F/1985 RS 4 Stammrechtssatz Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine öffentliche Urkunde, aber kein Bescheid (Hinweis E 24.9.1981, 1245/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 3./8. März 1982 veräußerte der Beschwerdeführer mit Zustimmung unter anderem des Sachwalters seiner Gläubiger, Rechtsanwalt Dr. Alois K., an die "X-" Eigentumswohnungen Gesellschaft mbH die Liegenschaft E 214 KG Z mit einem darauf errichteten Rohbau, der ursprünglich für den Ausbau zu einem Hotel und nunmehr auf Grund der Widmungsverordnung der Gemeinde Z für die Errichtung von Appartements (Eigentumswohnungen) gewidmet war, sowie einen Teil des Grundstückes Nr. 31... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BAO §198 Abs1;BAO §92 Abs1;GrEStG 1955 §20;
Rechtssatz: Die (vorläufige) Nichtfestsetzung der Grundwerbsteuer stellt keine behördliche "Entscheidung" dar, die in Rechtskraft erwachsen kann. Aus dem vorläufigen Unterbleiben einer Steuerfestsetzung erwächst daher auch kein Rechtsanspruch auf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 6. Dezember 1986 mit ihrer Schwester einen Teilungsvertrag betreffend die Liegenschaft EZ 20 KG G. Mit Bescheid vom 13. April 1988 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien für diesen Erwerbsvorgang gegenüber der Beschwerdeführerin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 8.218,-- mit der Begründung: fest, daß die von der Beschwerdeführerin auf Grund des Teilungsvertrages übernommenen Liegenschaften einen Verkehrswert von S 1,239.206,-- besäße... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;BAO §92 Abs1;GGG 1984 §26 Abs1; Beachte Besprechung in:RZ 1991/5, S 128; AnwBl 1991/8, S 573; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0031 E 20. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die nach § 26 Abs 1 GGG erfolgende Angabe der Bemessungsgrundlage für die Eint... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer (N) ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Zweitbeschwerdeführerin (GmbH). Bei beiden Beschwerdeführern fanden gemäß § 99 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) abgabenbehördliche Prüfungen statt. Entsprechend den Ergebnissen dieser Prüfungen legte die belangte Behörde ihren im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden folgenden Sachverhalt zugrunde: Die Zweitbeschwerdeführerin schloß im Sommer 1976 mit einem arabischen Auftraggeber ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §92 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0263
89/13/0264
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 133;
Rechtssatz: Die rechtskräftige Abgabenfestsetzung gegenüber einem Dritten bewirkt nur gegenüber diesem und nicht auch gegenüber dem StPfl entschieden... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §56;AVG §58;AVG §9;BAO §79;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;UOG 1975 §2 Abs2 lita idF 1987/654;UOG 1975 §83 Abs2 litb idF 1987/654;UOG 1975 §90 idF 1987/654;UStG 1972 §1 Abs1 Z3;UStG 1972 §5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Liegt der Einfuhr der streitverfangen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;BAO §92 Abs1;B-VG Art17;EntschädigungsG CSSR 1975 §40 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Mitteilung der FLD, dem Entschädigungswerber keine Entschädigung anbieten zu können, ist ein Verwaltungshandeln des Bundes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;AVG §58 Abs1 impl;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 275;
Rechtssatz: Auch dann, wenn aus einer Erledigung eindeutig ihre Normativität erkennbar ist, ist die eindeutige Bezeichnung als Bescheid nicht in jedem Falle entbehrlich. Verwaltungsbehörden (im organisatorischen Sinn)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56 impl;AVG §58 Abs1 impl;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Grundsätzlich muß im Wortlaut der behördlichen Erledigung selbst zum Ausdruck kommen, daß die Behörde eine Abgabensache in rechtsverbindlicher Weise erledigt. Bloße Schlüsse aus der Erledigung in Verbindung mit den Akten des Verwaltungsverfahrens und den einsch... mehr lesen...