Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §92 Abs1 litb;Rechtssatz
Durch den Antrag, die AfA für ein bestimmtes Jahr in bestimmter Weise zu berechnen, wird nicht die Erlassung eines Bescheides beantragt, mit welchem iSd § 92 Abs 1 lit b BAO Tatsachen festgestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150178.X03Im RIS seit
25.01.2001