RS Vwgh 1999/9/22 94/15/0104

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Veröffentlicht am 22.09.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
BAO §92 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Grundsatz von Treu und Glauben kommt bei von der Abgabenbehörde erteilten Auskünften Bedeutung zu, falls sich diese nachträglich als unrichtig herausstellen. Auskünfte sind Wissenserklärungen, somit keine Bescheide und daher nicht bindend (Hinweis E 14.10.1992, 90/13/0009, VwSlg 6717 F/1992).

Schlagworte

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994150104.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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