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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel zur Verfügung hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Bestimmungen zu entrichten gewesen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160018.X02Im RIS seit
20.11.2000