RS Vwgh 1998/9/28 98/16/0018

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz
35/05 Sonstiges Zollrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
IDG §13 Abs3;
ZollG 1988 §174 Abs3 litc;
ZollG 1988 §174 Abs4;
ZollG 1988 §175 Abs1;

Rechtssatz

Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel zur Verfügung hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Bestimmungen zu entrichten gewesen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160018.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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