RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0080

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §248;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/25 93/15/0128 2

Stammrechtssatz

Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren können dann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen ist (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148). Derartige Einwendungen können nur in einem iSd § 248 BAO geführten Verfahren erhoben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140080.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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