RS Vwgh 1998/9/28 98/16/0018

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der zur Haftung Herangezogene auf einen Erfolg der von der Gesellschaft erhobenen Berufung vertraute, vermag ihn keinesfalls zu exkulpieren (Hinweis E 18.12.1997, 96/15/0269), weil im vorliegenden Fall dem Berufungsbescheid nicht die Aufgabe zukam, die ex lege entstandenen Abgaben der Gesellschaft gegenüber erstmals konstitutiv festzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160018.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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