Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß der zur Haftung Herangezogene auf einen Erfolg der von der Gesellschaft erhobenen Berufung vertraute, vermag ihn keinesfalls zu exkulpieren (Hinweis E 18.12.1997, 96/15/0269), weil im vorliegenden Fall dem Berufungsbescheid nicht die Aufgabe zukam, die ex lege entstandenen Abgaben der Gesellschaft gegenüber erstmals konstitutiv festzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160018.X03Im RIS seit
20.11.2000