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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Behauptung des zur Haftung Herangezogenen, die "Haftungsbeteiligung" sei zu verneinen, weil es die Finanzbehörde unterlassen habe, rechtzeitig - also zu einem Zeitpunkt, als die GmbH noch zahlungsfähig gewesen sei - einzuschreiten und die Abgaben einzutreiben, ist nicht geeignet, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Haftung zu bekämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997140080.X02Im RIS seit
20.11.2000