RS Vwgh 1998/5/26 97/14/0080

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Behauptung des zur Haftung Herangezogenen, die "Haftungsbeteiligung" sei zu verneinen, weil es die Finanzbehörde unterlassen habe, rechtzeitig - also zu einem Zeitpunkt, als die GmbH noch zahlungsfähig gewesen sei - einzuschreiten und die Abgaben einzutreiben, ist nicht geeignet, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Haftung zu bekämpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997140080.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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