Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;LAO Krnt 1991 §233 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0736 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0010 B 28. Juni 2001 RS 2
(hier nur der erste Satz) Stammrech... mehr lesen...
1.1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel vom 11. Juli 2000 wurden Anträge der beschwerdeführenden Partei auf Vergütungen von Energieabgaben bezüglich der Wirtschaftsjahre 1. Dezember 1995 bis 30. November 1996, 1. Dezember 1996 bis 30. November 1997, 1. Dezember 1997 bis 30. November 1998 und 1. Dezember 1998 bis 30. November 1999 abgewiesen. Die steuerpflichtige Gesellschaft betreibe - so die Begründung: dieses Bescheides - ein Seilbahnunternehmen. Gemäß § 2 Abs. 1 des Energ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0245 E 3. Mai 2000 RS 1 Stammrechtssatz Hat der Wiedereinsetzungswerber eine Frist gar nicht versäumt, dann kommt schon nach den Denkgesetzen die Anwendung des Rechtsbehelfes gegen die Versäumung einer Frist nicht in Betracht, sodass ein Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Frist, in welc... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 20. Juli 1998 erwarb der Beschwerdeführer von F. die Liegenschaft EZ 145, KG 66160 Ratsch, BG Leibnitz, bestehend aus landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Ausmaß von 16.248 m2 um den Kaufpreis von S 1,350.000,--. Vereinbart war, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer zu bezahlen hat. Die vom nunmehrigen Beschwerdeführervertreter abgegebene, bei der Finanzbehörde am 29. Juli 1998 eingelangte Abgabenerklärung enthielt keinen Antrag auf Grunderwerbsteuerbefreiu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Von einem minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Wiedereinsetzungswerber die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Ereignis als unabwendbar zu qualifizieren, wenn es durch einen Durchschnittsmenschen objektiv nicht verhindert werden kann; als unvorhergesehen, wenn die Partei es tatsächlich nicht einberechnet hat und mit zumutbarer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/11/0177 B 9. Oktober 1990 RS 1 Stammrechtssatz Überließ es der Bf seinem (juristisch geschulten) Bekannten, die ihm erforderlich erscheinenden Schritte zur Wahrung der rechtlichen Interessen des Bf zu veranlas... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;AVG §10 Abs2;AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Ein Stellvertreter gibt an Stelle des Vertretenen und mit Wirkung für diesen eine eigene Erklärung ab, hingegen überbringt der Bote bloß eine Erklärung des Auftraggebers (Koz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Verschulden des Vertreters einer Partei an der Fristversäumung dem Verschulden der Partei selbst gleichzuhalten. Allerdings ist eine andere Betrachtungsweise geboten, wenn es sich bei dem Überbringer nicht um einen Vertre... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gemäß § 308 BAO ab. Nach Verlängerung der Berufungsfrist bis 11. Jänner 1999 sei das Ansuchen um neuerliche Verlängerung der Rechtsmittelfrist erst am 12. Jänner 1999, somit verspätet, zur Post gegeben worden. Die zuständige Angestellte in der Kanzlei der Vertreterin der Beschwerdeführerin habe bekannt gegeben, da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Ein Vertreter mit einem ordnungsmäßigen Kanzleibetrieb darf sich im Allgemeinen, so lange er nicht durch Fälle von Unzuverlässigkeit zu persönlicher Aufsicht und zu Kontrollmaßnahmen genötigt wird, darauf verlassen, dass sein Kanzleipersonal eine ihm aufgetragene Weisung auch befolgt (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof wertete es nicht als ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden der Partei bzw. ihres Vertreters, wenn die ausdrücklich angewiesene Angestellte das Schriftstück erst am nächsten Tag beim Postamt ihres Wohnsitzes aufgegeben hat (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129) oder Schriftstü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Es ist dem Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft weder zumutbar, selbst jene Wege und Hilfsdienste zu erbringen, für deren Besorgung er sich der Mithilfe von Kanzleikräften bedient, noch eine ausdrücklich angeordnete Postaufgabe auf ihr tatsächliches Stattfinden zu kontrollieren (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Vorliegend war durch keine organisatorische Maßnahme sichergestellt, dass aufzugebende Schriftstücke auch tatsächlich zur Post mitgenommen werden. Durch die vorzeitige Streichung der Eintragung im Fristenvormerk war es möglich, dass eine aufzugebende Sendung in den Kanzleiräumen verblieb, ohne dass dieser Umstand bemerkt wurde. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. März 2000 (zugestellt am 7. März 2000) schrieb der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg der beschwerdeführenden GmbH Getränkesteuer und Speiseeisabgabe für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 1999 vor. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung (datiert mit 8. April 2000 und zur Post gegeben am 10. April 2000) wies der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg mit Bescheid vom 11. April 2001 als nicht fristgerecht eingebracht zurück. M... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;LAO Slbg 1963 §224 Abs1;
Rechtssatz: Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Das Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter ist nicht schädlich. Das Verschulden eines Kanzleibediensteten stellt dann einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn der Ver... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;LAO Slbg 1963 §224 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/17/0074 E 10. Oktober 1991 RS 3 Stammrechtssatz Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in dem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist (Hinweis B 28.6.1989, 89/16/0105, 0106). ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;LAO Slbg 1963 §224 Abs1;
Rechtssatz: Den Antragsteller trifft die Obliegenheit, im Antrag den Wiedereinsetzungsgrund zu behaupten und glaubhaft zu machen. Dies setzt eine konkrete und umfassende Beschreibung jenes unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses voraus, welches die Partei an der Einhaltung der F... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zu entnehmen, dass das Finanzamt mit Bescheid vom 11. Oktober 1996 die Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für 1993 auf Grund einer vom Beschwerdeführer eingereichten Bilanz für dieses Jahr festgesetzt hatte. Steuererklärungen des Beschwerdeführers für dieses Jahr seien trotz Aufforderungen durch das Finanzamt nicht eingereicht worden. Dieser Bescheid sei dem Steuerberater des Beschwerdeführers am 15. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleich zu halten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002130052.X01 Im RIS seit 07.10.2002 Zuletzt aktualisiert am 01.04.2010 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist selbständig tätige Steuerberaterin. Mit Bescheiden vom 13. Dezember 1995 (für 1992), 12. Februar 1996 (für 1993), 3. Dezember 1996 (für 1994) und 30. März 1998 (für 1995 und 1996) wurde die Umsatzsteuer wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen gemäß § 184 BAO festgesetzt. Den Bescheiderlassungen waren zumeist zahlreiche Fristerstreckungsanträge vorausgegangen, in denen die Beschwerdeführerin begründend (abwechselnd oder kumulativ) auf fehlende Unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Nur eine die Dispositionsfähigkeit völlig ausschließende Krankheit bildet einen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund (Hinweis E 16.2.1994, 90/13/0004). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001130166.X02 Im RIS seit 08.05.2002 mehr lesen...
Mit zwei im gemeindebehördlichen Instanzenzug ergangenen Berufungsentscheidungen vom 1. März 2000 hat die zuständige Abgabenberufungsbehörde der Beschwerdeführerin den von der mitbeteiligten Partei gegen zwei Bescheide des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 30. September 1999 erhobenen Berufungen keine Folge gegeben, Getränkesteuer für die Zeiträume vom 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1997 bzw. vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 1998 (betreffend die Betriebsstätte 4020... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die einer Sekretärin überlassene Fristeneintragung nicht von einer dazu qualifizierten Kraft lückenlos kontrolliert wird, begründet einen erheblichen Organisationsmangel im Kontrollsystem. Weiters stellt die behauptete Arbeitsüb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde u. a. eine Berufung des Wiedereinsetzungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, St. Nr. 843/9237, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1992 bis 1995 als unbegründet ab. Gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gegen diesen Bescheid richtet sich der vorliegende Wiedereinsetzungsantrag, in dem vorgebracht wird... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/17/0394 E 27. November 2000 RS 2 Stammrechtssatz Ein Versehen des sonst verlässlichen Kanzleiangestellten bei der Abfertigung von Schriftstücken nach ihrer Unterfertigung und Kontrolle durch den Rechtsanwalt, also bei der Kuvertierung, dem Beschriften des Kuverts ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH erteilte W.M. am 12. Juli 1996 schriftlich die Vollmacht, ihr Unternehmen "gegenüber den österreichischen Finanzbehörden in allen Belangen zu vertreten und Akteneinsicht zu erlangen". Mit Bescheid vom 17. Juli 1996 lehnte das Finanzamt W.M. als Vertreter der Beschwerdeführerin gemäß § 84 Abs. 1 BAO ab, weil er die Vertretung anderer geschäftsmäßig betreibe, ohne hiezu befugt zu sein. Das von W.M. nach dieser Ablehnung im Namen der von ihm vertretenen P... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Ein Ereignis kann dann als "unvorhergesehen" angesehen werden, wenn die Partei dieses tatsächlich nicht einberechnet hat und sie dessen Eintritt unter Bedachtnahme auf die ihr persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht erwarten konnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, weil es Sache des Betroffenen ist, über die Rechtslage an kompetenter Stelle die erforderlichen Erkundigungen einzuholen (Hinweis E 22.11.1999, 96/17/0415). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998150028.X02 ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Februar 1999 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, es sei ihr mit Schreiben vom 12. Jänner 1999, welches ihrem steuerlichen Vertreter am 15. Jänner 1999 zugestellt worden sei, die Vorverlegung der Fälligkeiten für die Umsatzsteuervorauszahlungen 1999 bekannt gegeben worden. Die Beschwerdeführerin sei sodann vom Vollstrecker des Finanzamtes aufgesucht worden, weil das Abgabenkonto einen Rückstand aufgewiesen habe, der nicht zeitgerecht entrichtet worden s... mehr lesen...