Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof wertete es nicht als ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden der Partei bzw. ihres Vertreters, wenn die ausdrücklich angewiesene Angestellte das Schriftstück erst am nächsten Tag beim Postamt ihres Wohnsitzes aufgegeben hat (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129) oder Schriftstücke versehentlich in der "Posttasche" liegen geblieben sind (Hinweis E 21.3.1996, 95/18/1265, E 20.10.1998, 98/21/0395; E 16.4.1996, 98/02/0414).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140241.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
24.08.2010