RS Vwgh 2003/2/25 99/14/0241

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Veröffentlicht am 25.02.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §308 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof wertete es nicht als ein über einen minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden der Partei bzw. ihres Vertreters, wenn die ausdrücklich angewiesene Angestellte das Schriftstück erst am nächsten Tag beim Postamt ihres Wohnsitzes aufgegeben hat (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129) oder Schriftstücke versehentlich in der "Posttasche" liegen geblieben sind (Hinweis E 21.3.1996, 95/18/1265, E 20.10.1998, 98/21/0395; E 16.4.1996, 98/02/0414).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140241.X03

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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