RS Vwgh 2002/6/26 2002/13/0052

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Veröffentlicht am 26.06.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §308 Abs1;

Rechtssatz

Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleich zu halten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002130052.X01

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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