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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Es ist dem Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft weder zumutbar, selbst jene Wege und Hilfsdienste zu erbringen, für deren Besorgung er sich der Mithilfe von Kanzleikräften bedient, noch eine ausdrücklich angeordnete Postaufgabe auf ihr tatsächliches Stattfinden zu kontrollieren (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140241.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
24.08.2010