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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Von einem minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Wiedereinsetzungswerber die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (Hinweis E 17. Februar 1994, 93/16/0020).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000160055.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009