RS Vwgh 2003/1/23 2001/16/0523

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Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §308 Abs1;
LAO Slbg 1963 §224 Abs1;

Rechtssatz

Das Verschulden des Vertreters ist dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Das Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter ist nicht schädlich. Das Verschulden eines Kanzleibediensteten stellt dann einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn der Vertreter der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten nachgekommen ist (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 17 zu dem § 224 Salzburger LAO vergleichbaren § 308 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001160523.X01

Im RIS seit

02.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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