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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Ein Vertreter mit einem ordnungsmäßigen Kanzleibetrieb darf sich im Allgemeinen, so lange er nicht durch Fälle von Unzuverlässigkeit zu persönlicher Aufsicht und zu Kontrollmaßnahmen genötigt wird, darauf verlassen, dass sein Kanzleipersonal eine ihm aufgetragene Weisung auch befolgt (Hinweis E 11.3.1992, 91/13/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140241.X01Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
24.08.2010