Entscheidungen zu § 284 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 136

RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0071

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0125 2 Stammrechtssatz Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0071

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0499/54 E 17. Februar 1956 VwSlg 1360 F/1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Antrag auf Durchführung einer Verhandlung vor dem Berufungssenat muß, um rechtswirksam zu sein, schon in der Berufungsschrift selbst gestellt werden. Es genügt nicht, wenn er erst in einem die
Begründung: des Rechtsmittels nachholenden Schr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/17 93/15/0177

Aus der Beschwerdeschrift, der ihr beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie den Ergänzungen der Beschwerde ergibt sich folgendes: Die beiden Beschwerdeführer beantragten die "Teilung der wirtschaftlichen Einheit EW-AZ 011-1-00204" mit der Begründung: , ein "Großteil des Betriebes" sei vom Erstbeschwerdeführer an die Zweitbeschwerdeführerin verpachtet, was auf Grund der grundverkehrsbehördlichen Anzeige auch für die "Steuerbemessungsgrundlage" bindend sei; es komme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1993

RS Vwgh 1993/12/17 93/15/0177

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0021 5 Stammrechtssatz Eine mündliche Verhandlung ist nur in den durch § 260 Abs 2 BAO dem Berufungssenat zugewiesenen Fällen anzuberaumen und nicht auch dann, wenn die FLD als Rechtsmittelbehörde monokratisch entscheidet (Hinweis E 21.5.1979, 930/75). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/24 92/15/0091

Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Restaurant. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden u.a. verschiedene Buchführungsmängel (Kassenfehlbeträge an fünf Tagen, das Nichtvorliegen verschiedener Unterlagen, darunter auch von Inventuren zu bestimmten Stichtagen, von Journalen und von Um- und Nachbuchungslisten der Durchschreibebuchhaltung, und in einem Fall der fehlende Bilanzzusammenhang) festgestellt. Der im Hinblick darauf durchg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.1993

RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0091

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0125 2 Stammrechtssatz Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/13 91/13/0058

Der Beschwerdeführer übernahm zum 1. Dezember 1984 von seinem Vater den Betrieb einer Tabak-Trafik. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten der Finanzbehörden erliegt ein Aktenvermerk über ein am 12. September 1986 von der Strafsachenstelle des Finanzamtes mit einem angeblichen Journalisten S. geführtes Ferngespräch. Der Anrufer nannte danach die Anschriften der Wohnung des Beschwerdeführers, der Wohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers sowie des Unternehmens. Er ga... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 91/13/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270;BAO §283 Abs4;BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/11 89/14/0284 1 Stammrechtssatz Ausführungen betreffend die Ablehnung von Senatsmitgliedern gemäß § 283 Abs 4 BAO, wenn der Abgabepflichtige keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt hat, eine solche daher auch nicht durchgeführt und er vom Ter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

RS Vwgh 1993/10/13 91/13/0058

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0125 2 Stammrechtssatz Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/15 91/13/0125

Der Beschwerdeführer erzielte als Grundstückshändler bis zur Aufgabe des Betriebes am 15. Oktober 1979 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn wurde gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Im Zuge einer die Streitjahre 1977 - 1979 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung befand die Prüferin unter anderem, daß wegen Nichtvorlage von Unterlagen die erklärten Privatanteile für 1977 und 1978 um je S 10.000,-- zu erhöhen seien. Im Jahr 1978 wäre die "Verbindlichkeit D Honorarverrechnung" in ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.1993

RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0125

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:Besprechung in AnwBl 1994/3, S 215; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0499/54 E 17. Februar 1956 VwSlg 1360 F/1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Antrag auf Durchführung einer Verhandlung vor dem Berufungssenat muß, um rechtswirksam zu sein, schon in der Berufungsschrift selbst gestellt werden. Es genügt nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1993

RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0125

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Beachte Besprechung in:Besprechung in AnwBl 1994/3, S 215;
Rechtssatz: Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/11 89/14/0284

Der Beschwerdeführer betreibt ein Bodenverlegungsunternehmen und ein Hotel. Im ersten ermittelt er den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 5 EStG 1972, im zweiten gemäß § 4 Abs 1 leg cit. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden in beiden Betrieben durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem folgendes fest: 1. Ein vom Beschwerdeführer bis dahin als Privatvermögen behandeltes Sparbuch sei dem Betriebsvermögen des Bodenverlegungsunternehmens zuzurech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.05.1993

RS Vwgh 1993/5/11 89/14/0284

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §270;BAO §283 Abs4;BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die Ablehnung von Senatsmitgliedern gemäß § 283 Abs 4 BAO, wenn der Abgabepflichtige keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt hat, eine solche daher auch nicht durchgeführt und er vom Termin der (nichtmündlichen) Verhandlung nicht verständigt worden ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/14 90/13/0212

Der Beschwerdeführer ist Kunsthändler. Er wurde in den Streitjahren aus dem Betrieb einer Galerie mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, daneben mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und für das Jahr 1984 mit Einkünften nach § 29 Z. 2, § 30 EStG 1972 veranlagt. Die Ergebnisse einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung veranlaßten den Prüfer dazu, dem vom Beschwerdeführer betriebenen Kunsthandel die Einkunftsquelleneigenschaft mit der Begründung: abzusprechen, daß der Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/14 92/13/0207

Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin war der Einzel- und Großhandel mit Weinen im Gebinde und Erzeugung von Wermut und Süßweinen. Die Beschwerdeführerin ermittelte ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, welches jeweils den Zeitraum vom 1. April bis 31. März umfaßte. Im Jahre 1986, dem Jahr nach Bekanntwerden des sogenannten "österreichischen Weinskandales", wurde bei der Beschwerdeführerin mit der Durchführung einer abgabenbehördlichen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.04.1993

RS Vwgh 1993/4/14 92/13/0207

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §284 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/13/0208
Rechtssatz: Bei der nach § 284 Abs 1 BAO zu treffenden Beurteilung der Frage, ob eine mündliche Berufungsverhandlung stattzufinden hat, handelt es sich um keine nach Billi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1993

RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0212

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §284 Abs1;VStG §51e Abs2 impl;
Rechtssatz: Das Ersuchen "falls erforderlich, zu einer mündlichen Verhandlung einzuladen", läßt einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung im Sinne des § 284 BAO in der zu fordernden und unschwer zu leistenden Bestimmtheit eines solchen Begehrens nicht erkennen (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/16 90/13/0291

Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Hochschulprofessor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Seinen Lohnsteuerfreibetragsanträgen für die Kalenderjahre 1988 und 1989/1990 gab das Finanzamt hinsichtlich der geltend gemachten Werbungskosten nach einem Vorhalteverfahren nur teilweise Folge. Nach der gegen die Bescheide des Finanzamtes erhobenen Berufung waren die Aufwendungen für Taxifahrten zwischen Arbeitsstätte und dritten Orten einerseits und der Wohnung des B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1992

RS Vwgh 1992/9/16 90/13/0291

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/15/0021 5 Stammrechtssatz Eine mündliche Verhandlung ist nur in den durch § 260 Abs 2 BAO dem Berufungssenat zugewiesenen Fällen anzuberaumen und nicht auch dann, wenn die FLD als Rechtsmittelbehörde monokratisch entscheidet (Hinweis E 21.5.1979, 930/75). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 91/13/0012

Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren unter anderem Einkünfte als Geschäftsführer einer GmbH, deren Anteile sich zu 90 % in seinem Eigentum befanden. Die restlichen 10 % Anteile an der GmbH gehörten seiner Ehegattin. Bei der GmbH fand eine Betriebsprüfung (BP) statt, die zu Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Kalkulationsdifferenzen bzw. auf Grund von erheblichen Buchführungsmängeln führte. Weiters wurden Teile der Werbungskosten als privat veranlaßter Aufwand de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0012

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger, der eine Berufungsverhandlung nicht rechtzeitig beantragt hat, kann nicht darauf vertrauen, daß die Abgabenbehörde eine solche von sich aus durchführen müsse, wenn er ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird, daß der Berufungssenat ohne mündliche Verhandlung entscheiden wird. Ein solcher Hinweis bietet ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/3 91/14/0112

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Oktober 1990, Zl. 89/14/0020, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Ersatzbescheid wurde die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Bereich eigener Gestaltung als künstlerisch anerkannt, da die Werke auf dem Gebiet der Grafik nach den Gestaltungsprinzipien für dieses Kunstfach erstellt worden seien. Mangels Aufgliederungsmöglichkeit durch den Beschwerdeführer (die "Entlo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1991

RS Vwgh 1991/7/3 91/14/0112

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 88/13/0022 2 Stammrechtssatz Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 90/15/0021

Der Beschwerdeführer ist ein Verein. Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt zufolge seiner Satzung seine Tätigkeit auf ganz Österreich. Dem Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1984, Zl. 6/2-2009/5/84, betreffend den Einheitswert des Betriebsvermögens, Vermögensteuer und Erbschaftsteueräquivalent ab dem 1. Jänner 1974 sowie Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1971 bis 1980 liegt auf der Grundlage umfangreicher Sachverhaltsfeststellungen die Auffassung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 90/15/0111

Im Beschwerdefall ist strittig, ob ein im Betriebsvermögen des Beschwerdeführers befindlicher Personenkraftwagen im Streitjahr 1985 ausschließlich der gewerblichen Personenbeförderung im Sinne des im § 12 Abs. 2 Z. 2 lit. c UStG 1972 angeführten Tatbestandsmerkmals diente. In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1985 wurde beantragt, die mit der Anschaffung und dem Betrieb des Personenkraftwagens der Marke Mercedes 230 E im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge von zusamm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0111

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Einer Eingabe mit dem Antrag auf Berufungsvorlage, kommt die Qualifikation eines Antrages gem § 276 Abs 1 BAO nicht zu, wenn in dem betreffenden Rechtsmittelverfahren gar keine Berufungsvorentscheidung ergangen ist. Ein in einer solchen Eingabe gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/15/0021

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Eine mündliche Verhandlung ist nur in den durch § 260 Abs 2 BAO dem Berufungssenat zugewiesenen Fällen anzuberaumen und nicht auch dann, wenn die FLD als Rechtsmittelbehörde monokratisch entscheidet (Hinweis E 21.5.1979, 930/75). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/14 90/14/0281

Der Beschwerdeführer machte für das Streitjahr einen Betrag von S 200.000,-- als außergewöhnliche Belastung "infolge Heiratsgut für Sohn" geltend. Die belangte Behörde anerkannte im Instanzenzug im angefochtenen Bescheid als zwangsläufig erwachsen und damit als außergewöhnliche Belastung des Einkommens aber nur einen Betrag von S 163.615,--. Sie ging dabei von einem wirtschaftlichen Einkommen von S 554.457,-- und davon aus, daß hievon S 500.000,-- zu 30 v.H. und der Rest zu 25 v.H. mi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1991

RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0281

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284 Abs1;
Rechtssatz: Wird über einen verspäteten Antrag eines Abgabepflichtigen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kein Senatsbeschluß gefaßt, so wird der Abgabepflichtige hiedurch nicht in einem Recht verletzt, weil ihm mangels fristgerechter Antragstellung kein Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zusteht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.1991

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