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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §270;Rechtssatz
Ausführungen betreffend die Ablehnung von Senatsmitgliedern gemäß § 283 Abs 4 BAO, wenn der Abgabepflichtige keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt hat, eine solche daher auch nicht durchgeführt und er vom Termin der (nichtmündlichen) Verhandlung nicht verständigt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140284.X01Im RIS seit
20.11.2000