RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0212

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BAO §284 Abs1;
VStG §51e Abs2 impl;

Rechtssatz

Das Ersuchen "falls erforderlich, zu einer mündlichen Verhandlung einzuladen", läßt einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung im Sinne des § 284 BAO in der zu fordernden und unschwer zu leistenden Bestimmtheit eines solchen Begehrens nicht erkennen (Hinweis E 1.10.1979, 870, 2409-2413/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130212.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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