RS Vwgh 1994/2/16 90/13/0071

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Veröffentlicht am 16.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/15 91/13/0125 2

Stammrechtssatz

Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130071.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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