RS Vwgh 1993/10/13 91/13/0058

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Veröffentlicht am 13.10.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §270;
BAO §283 Abs4;
BAO §284 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/11 89/14/0284 1

Stammrechtssatz

Ausführungen betreffend die Ablehnung von Senatsmitgliedern gemäß § 283 Abs 4 BAO, wenn der Abgabepflichtige keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt hat, eine solche daher auch nicht durchgeführt und er vom Termin der (nichtmündlichen) Verhandlung nicht verständigt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130058.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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