RS Vwgh 1993/4/14 92/13/0207

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §284 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/13/0208

Rechtssatz

Bei der nach § 284 Abs 1 BAO zu treffenden Beurteilung der Frage, ob eine mündliche Berufungsverhandlung stattzufinden hat, handelt es sich um keine nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffende und dementsprechend zu begründende Ermessensentscheidung.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130207.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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