RS Vwgh 1993/9/15 91/13/0125

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Veröffentlicht am 15.09.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Beachte

Besprechung in:Besprechung in AnwBl 1994/3, S 215;

Rechtssatz

Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130125.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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