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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284 Abs1;Beachte
Besprechung in:Besprechung in AnwBl 1994/3, S 215;Rechtssatz
Die Verfahrenspartei hat neben dem ohnehin statuierten Antragsrecht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat kein subjektiv öffentliches Recht auf amtswegige Durchführung einer solchen Verhandlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991130125.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009