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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §236;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0222Rechtssatz
Erscheint schon die Vorschreibung unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, kann gegen die Einhebung nicht mit einem Antrag nach § 236 BAO vorgegangen werden; dies würde nämlich im Ergebnis auf eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft hinauslaufen (Hinweis Stoll, BAO Kommentar III, 2436 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996160221.X05Im RIS seit
11.07.2001