Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §2 lita;Rechtssatz
Eine persönliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn die Einhebung der Forderung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Schuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998130101.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008