Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §236;Rechtssatz
Hinsichtlich der Nachsichterteilung gemäß § 183 NÖ LAO 1977 für verschiedene Kalenderjahre ist Teilbarkeit gegeben. Die nur teilweise Anfechtung des erstinstanzlichen Nachsichtsbescheides bewirkt, daß hinsichtlich der nicht angefochtenen Teile (hier: hinsichtlich der Jahre 1987 und 1989) Rechtskraft eingetreten ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1992170232.X01Im RIS seit
11.07.2001