RS Vwgh 1997/4/21 92/17/0232

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Veröffentlicht am 21.04.1997
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;
LAO NÖ 1977 §183;
VwRallg;

Rechtssatz

Hinsichtlich der Nachsichterteilung gemäß § 183 NÖ LAO 1977 für verschiedene Kalenderjahre ist Teilbarkeit gegeben. Die nur teilweise Anfechtung des erstinstanzlichen Nachsichtsbescheides bewirkt, daß hinsichtlich der nicht angefochtenen Teile (hier: hinsichtlich der Jahre 1987 und 1989) Rechtskraft eingetreten ist.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992170232.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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