Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §214 Abs7;BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Entfernung des das Rechtsverhältnis zwischen der Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde konstitutiv gestaltenden Haftungsbescheides nach § 224 Abs 1 BAO durch einen Berufungsbescheid hat jeglicher aus dem Titel der Haftung für Abgabenschulden des Betriebsvorgängers iSd § 14 BAO von der zur... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Juni 1996 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 54 Wiener Abgabenordnung (WAO) für den Rückstand an Anzeigenabgabe einer näher bezeichneten GmbH in der Höhe von S 160.520,98 für den Zeitraum August 1994 bis Dezember 1994 und März 1995 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten. Mit ihrem Bescheid vom 9. September 1999 änderte die belangte Behörde über Ber... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;LAO Wr 1962 §171 idF 1992/040;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der F-GmbH (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Vermögensteuer und Säumniszuschläge) im Ausmaß von insgesamt 2,602.424,96 S herangezogen. Im September 1990 sei über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet worden. Aus einem Beschluss des Konkursgerichtes ergebe sich, dass nicht einmal die Masseforde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines bescheidmäßig vorgeschriebenen Säumniszuschlages können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996150104.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin war u.a. deren Geschäftsführerin W mit 20 % beteiligt. Nach den Sachverhaltsfeststellungen im erstangefochtenen Bescheid aktivierte die Beschwerdeführerin in der Bilanz für das Jahr 1985 eine gegen W bestehende Verrechnungsforderung in der Höhe von S 456.726,81, weil diese einige im Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin befindliche Sparbücher an sich genommen habe. In der Beantwortung eines telefonischen Vorhaltes des Finanzamtes vom 18. April ... mehr lesen...
In einem an den Beschwerdeführer gerichteten Schreiben des Finanzamtes für Körperschaften vom 21. März 1995 wurde ausgeführt, die Einbringung der Abgabenrückstände der M GmbH in Höhe von S 407.652,-- sei bisher vergeblich versucht worden. Es werde dem Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser GmbH anheim gestellt, einen Beweis dafür zu erbringen, dass er ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, für die Entrichtung dieser Abgaben zu sorgen. Daraufhin gab der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl das Bestehen einer Schuld (vgl § 4 BAO) voraus, nicht aber, dass diese Schuld gegenüber dem Abgabenschuldner geltend gemacht worden ist. Abgabenrechtliche Haftungen haben insoweit keinen bescheidakzessorischen Charakter (Hinweis E 2.8.1995, 93/13/00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;EStG 1972 §95;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0189
Rechtssatz: Der gegenüber der abgabepflichtigen GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid bildet keinen Grundlagenbesch... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §161;BAO §183 Abs4;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §16a;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion erfolgt durch eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern; Hinweis E 23.1.1997, 95/15/0163). Da der zu Haftung für Abgaben herangezog... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 11. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft betreffend die Jahre 1987 bis 1991 in Höhe von insgesamt S 280.167,-- herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. In einer dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass das Abgabenkonto noch im April 1993 ausgeglichen gewesen sei. Im Mai 1993 hätten sich durch das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0067 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, E 13.9.1988, 85/14/0161). Durch
Gründe: , die sich auf den Abgabenans... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 11. Dezember 1995 gab der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin bekannt, OR habe von November 1989 bis März 1990 im Lokal in Wien, P-Platz 1, vergnügungssteuerpflichtige Publikumstanzveranstaltungen durchgeführt, für welche noch Vergnügungssteuer von 54.905 S ausständig sei. Die Beschwerdeführerin hafte als Lokalinhaberin für diese Abgabe. Die Beschwerdeführerin teilte dem Magistrat mit, OR habe im genannten Zeitraum Publikumstanzveranstaltungen ("Club... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14. November 1995 gab der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer bekannt, die R-GmbH habe von Juni bis September 1993 im Lokal in Wien, W-Gasse 11, vergnügungssteuerpflichtige Publikumstanzveranstaltungen ("Clubbings") durchgeführt, für welche noch Vergnügungssteuer in Höhe von 133.475 S ausständig sei. Der Beschwerdeführer hafte als Lokalinhaber für diese Abgabe. Mit Bescheid des Magistrates vom 27. März 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 4 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §171;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4;
Rechtssatz: Die Haftungsinanspruchnahme setzt nicht voraus, dass dem Primärschuldner gegenüber bereits ein Bescheid erlassen worden ist (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 224 Tz 2). European Cas... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;VergnügungssteuerG Wr 1987 §13 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/21 97/15/0087 4 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 9 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft im Ausmaß von insgesamt S 25,648.182,-- herangezogen. Die Abgaben waren auf Mehrergebnisse einer Betriebsprüfung für die Jahre 1982 bis 1987 zurückzuführen und betrafen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Kapitalertragsteuer. Zum Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Haftungsbescheides (Zustelldatum: 15. Juli 1992) waren diese Abgaben bereits besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;
Rechtssatz: Dem Erkenntnis des VwGH vom 14.9.1981, 17/0082/80, kann keinesfalls die Aussage entnommen werden, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides zur Voraussetzung habe, dass der Haftungspflichtige die Verwirklichung des Abgabentatbestandes nicht bekämpft. Vielmehr wurde im damaligen Beschwerdefall nur ein Hinweis auf das V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Zahlung aushaftender Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 1991, Umsatzsteuervorauszahlungen Dezember 1993 bis Februar 1994, Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 1994, sowie Säumniszuschlag) der B GmbH & Co KG. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensganges aus, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §303;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 20/2002, 511 bis 518;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
93/15/0006 E 20... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist Folgendes zu entnehmen: Mit Haftungsbescheid vom 19. November 1997 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Komplementärgesellschaft der K. GmbH & Co KG für aushaftende Abgabenschulden dieser Kommanditgesellschaft zur Haftung heran. Am 29. Dezember 1997 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid Berufung. Mit 2. Jänner 1998 wurde über das Vermögen de... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §1;BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Berufung des Verpflichteten gegen den Haftungsbescheid nach Erlassung des angefochtenen Abrechnungsbescheides Folge gegeben wurde, weil die Primärschuld zufolge nachträglicher rechtskräftiger A... mehr lesen...
Der im Spruch: genannte Gemeinschuldner war Geschäftsführer der H. GmbH. Sein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. August 1997 mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Mit Beschluss dieses Gerichtes vom 24. Oktober 1997 wurde über sein Vermögen der Konkurs eröffnet und der beschwerdeführende Rechtsanwalt zum Masseverwalter bestellt. Mit dem dem Beschwerdeführer zugestellten Bescheid ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 31. Mai 1998 Geschäftsführer der G-GmbH, über deren Vermögen am 11. September 1998 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für die aushaftende Abgabenschulden der G-GmbH von 224.745 S (Umsatzsteuer 1997) herangezogen. Im angefochtenen Bescheid wird u.a. ausgeführt, die ausständige Abgabenforderung sei eine Umsatzsteuernachforderung, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war vom 10. Juni 1991 bis 15. März 1992 Obfrau des Vereines "V.-Gesellschaft zur Förderung der Unterhaltung". Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 21. Juli 1993 wurde der Verein aufgelöst und in der Folge gelöscht. Aufgrund der Ergebnisse einer im Jahr 1992 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung betreffend den genannten Verein nahm das Finanzamt mit Bescheid vom 7. November 1995 die Beschwerdeführerin gemäß den §§ 9 und 80 BA... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung setzt die Erlassung des Abgabenbescheides gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus. Dies folgt ua aus § 224 Abs 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §92 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausführungen in dem nach § 9 Abs 1 BAO ergangenen Bescheid, wonach die Abgabenbehörde dem zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer der GmbH gegenüber insoweit keine Einbringungsmaßnahmen setzen werde, als sich bei der GmbH eine Konkursquote ergebe, vermögen an der Rechtswidrigkeit des ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §148;LAO Tir 1984 §172 Abs1;LAO Tir 1984 §194;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ist den Akten nicht zu entnehmen, inwieweit sich die Abgabenbehörde hinsichtlich der Abgaben, für die der Gemeinschuldner als Haftender herangezogen werden so... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der K-GmbH. Die an die K-GmbH gerichteten Bescheide betreffend Körperschaft- und Umsatzsteuer 1994 und 1995 mit Ausfertigungsdatum 10. März 1997 stellte das Finanzamt am 13. März 1997 dem Beschwerdeführer zu. Der Beschwerdeführer brachte im eigenen Namen Berufung gegen die vorgenannten Bescheide ein und führte zur Begründung: aus, er sei se... mehr lesen...