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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Dem Erkenntnis des VwGH vom 14.9.1981, 17/0082/80, kann keinesfalls die Aussage entnommen werden, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides zur Voraussetzung habe, dass der Haftungspflichtige die Verwirklichung des Abgabentatbestandes nicht bekämpft. Vielmehr wurde im damaligen Beschwerdefall nur ein Hinweis auf das Verhalten des Haftungspflichtigen im Zusammenhang mit seinem Beschwerdevorbringen gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995130149.X01Im RIS seit
20.11.2000