RS Vwgh 1999/10/13 95/13/0149

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Veröffentlicht am 13.10.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §248;

Rechtssatz

Dem Erkenntnis des VwGH vom 14.9.1981, 17/0082/80, kann keinesfalls die Aussage entnommen werden, dass die Erlassung eines Haftungsbescheides zur Voraussetzung habe, dass der Haftungspflichtige die Verwirklichung des Abgabentatbestandes nicht bekämpft. Vielmehr wurde im damaligen Beschwerdefall nur ein Hinweis auf das Verhalten des Haftungspflichtigen im Zusammenhang mit seinem Beschwerdevorbringen gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995130149.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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