RS Vwgh 2000/3/22 99/13/0181

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §14;
BAO §198;
BAO §213;
BAO §216;
BAO §224 Abs1;
BAO §7;

Rechtssatz

Mit einem Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte schlechthin zu entscheiden und dabei die Frage zu beurteilen, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften bei verminderten Festsetzungen kassenmäßig ihren richtigen Ausdruck gefunden haben. Im Verhältnis zu einem Haftungspflichtigen hat hinsichtlich der Funktion des Abrechnungsverfahrens nach § 216 BAO nichts anderes zu gelten als im Verhältnis gegenüber einem primären Abgabenschuldner (Hinweis E 26.1.1999, 98/14/0154; E 26.5.1999, 98/13/0199)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130181.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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