Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Festsetzungsbescheid über die von der Haftung betroffenen Abgaben nicht ergangen, so begründet dies keine Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994130095.X09 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §4;BAO §97;BAO §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/14/0156 1 Stammrechtssatz Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §97;BAO §98; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/14/0156 1 Stammrechtssatz Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Haftungsbescheid vom 6. April 1994 als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 1986 und 1987 der M GmbH nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im September 1989 im Ausmaß von S 259.077,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monates ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer dagegen eingebrachten Berufung bestritt der Beschwerdeführer das Vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §97;BAO §98;ZustG;
Rechtssatz: Die rechtswirksame Zustellung der betreffenden Abgabenbescheide gegenüber dem Abgabenschuldner stellt keine Voraussetzung dafür dar, daß hinsichtlich der von diesen Bescheiden umfaßten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird. Die Geltendmachung einer abgab... mehr lesen...
Der Kraftfahrer Erich K. führte am 4. März 1983 22.000 Liter Ethylalkohol über das Zollamt R. in das Zollgebiet ein. Unter Vorlage gefälschter Begleitpapiere (Deklarierung der Ware als Fuselöl) wurde die Ware im Begleitscheinverfahren abgefertigt. Begleitscheinnehmerin war die beschwerdeführende Speditionsgesellschaft. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. Mai 1986 wurde Erich K. der Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG in Tateinheit mit jen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §48a Abs4 lita;BAO §90 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0276
Rechtssatz: Die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen ist gemäß § 48a Abs 4 lit a BAO befugt, wenn sie der Durchführung eines Abgabenverfahrens dient. Der Einsichtnahme des Haftu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0276
Rechtssatz: Im Falle der Erlassung eines Haftungsbescheides kann die bloße Unterlassung der Angabe des Namens des Primärschuldners zu keiner absoluten Nichtigkeit führen (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §207 Abs2;BAO §224 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0276
Rechtssatz: Es kommt im Falle der Erlassung eines Haftungsbescheides nicht darauf an, ob der zur Haftung Herangezogene selbst eine Abgabenhinterziehung (oder auch einen Schmuggel, Hinweis E 24.3.1994, 92/16/0153) begang... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG ist Nachfolgerin der C-GmbH, die eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft war. An der C-GmbH war als Mehrheitsgesellschafter A beteiligt. Im Zuge abgabenbehördlicher Ermittlungen wurde festgestellt, daß drei Klienten, die jahrelang als Klienten des A bezeichnet worden waren und die das Entgelt für Beratung und Betreuung an A bezahlt hatten, in Wahrheit Klienten der C-GmbH gewesen seien. Das Entgelt im Ausmaß von insgesamt S 948.294,-- sei dah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §93 Abs1;EStG 1972 §124;
Rechtssatz: Betrifft ein Abgabenbescheid ein bestimmtes Jahr, so fällt er eindeutig in den Geltungsbereich des für dieses Jahr geltenden Einkommensteuergesetzes. Der Zeitpunkt seiner Erlassung ist für die anzuwendende Rechtsnorm ohne Bedeutung, wie den Inkrafttretensbestimmun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §224 Abs1;BAO §93 Abs1;
Rechtssatz: Zwar sieht § 93 BAO, der allgemein die inhaltlichen Erfordernisse von Bescheiden regelt, ebensowenig eine Verpflichtung zur Zitierung jener gesetzlichen Grundlagen vor, auf denen der Bescheid beruht, wie § 198 BAO, jedoch bestimmt§ 224 BAO als besondere
Norm: ausdrücklich, daß der Haftungspflichtige "au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab dem Jahr 1980 Geschäftsführer der P Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft). Am 14. Juli 1983 wurde die Gesellschaft über Antrag des Finanzamtes im Handelsregister des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg gemäß § 2 des Amtslöschungsgesetzes wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Mit Bescheid vom 21. Juli 1983 (zugestellt am 27. Juli 1983) nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß den §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenverbindli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0067 2 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, E 13.9.1988, 85/14/0161). Durch
Gründe: , die sich auf den Abgabenanspruch beziehen, kann der z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198 BAO stellt die Heranziehung des persönlich Haftenden zur Haftung eine Erhebungsmaßnahme dar (Hinweis E 1.7.1964, 1861/63). Demnach sind für die Geltendmachung der Haftung nicht die ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Rechtsfrage strittig, ob es sich bei der im Anschluß an eine Lohnsteuerprüfung beim Arbeitgeber des Beschwerdeführers von ersterem mit rechtskräftigem Haftungsbescheid wegen pauschaler Kilometergeldersätze an den Beschwerdeführer nachgeforderten und vom Arbeitgeber des Beschwerdeführers sodann bezahlten, in der Folge von letzterem dem ersteren er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §240 Abs3;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Als zu Unrecht einbehalten iSd § 240 Abs 3 BAO kann die vom Arbeitnehmer erfolglos rückgeforderte Lohnsteuer nur dann angesehen werden, wenn sein Arbeitgeber mehr als die schuldige Lohnsteuer für ihn einbehalten hat. Nicht als zu Unrecht einbehalten kann die Lohns... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. März 1993 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der Fassung vor der Novelle LGBl. Nr. 40/1992" als Geschäftsführerin der X-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 28. Februar 1991 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 305.740,-- (einschließlich Nebe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. März 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund des § 34 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963 und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung als Haftpflichtiger zur Zahlung der durch das Halten eines Spielapparates der Type Admiral MK XI und einer Musikbox der Automatenverleiherin Frau AD in seinem Gastgewerbebetrieb in I-Straße für die in den Monaten Dezember 1985 und Jä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1992/10/16 91/17/0124 10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199217... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §149 Abs1;LAO Wr 1962 §171; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenübe... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war geschäftsführender Gesellschafter und später Liquidator der Grundverwaltungsgesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz: GmbH). Diese hatte am 14. Juli 1980 von den Eltern des Beschwerdeführers die Liegenschaft EZ 2033, KG F um S 8 Millionen erworben und für den Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Der Vater des Beschwerdeführers verstarb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198 BAO stellt die Heranziehung des persönlich Haftenden zur Haftung eine Erhebungsmaßnahme dar (Hinweis E 1.7.1964, 1861/63). Demnach sind für... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war gemeinsam mit Mag. B. Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H., an welcher er auch als Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 35.000,-- bei einem Stammkapital von S 100.000,-- bis zum 31. Dezember 1985 und von S 190.000,-- bei einem Stammkapital von S 500.000,-- ab dem 1. Jänner 1986 beteiligt war. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft m.b.H. war der Betrieb einer Pizzeria. Nachdem die Gesellschaft den Betrieb im Jahre 1988 aufgegeben hatte, w... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0136 E 23. Jänner 1989 VwSlg 6374 F/1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermessensentscheidungen der Abgabenbehörde haben sich gemäß § 20 BAO innerhalb der Grenzen zu hal... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Juni 1990, Zlen 88/15/0060, 0061 (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen. Im vorliegenden Beschwerdefall ist noch folgender Sachverhalt von Bedeutung: Die Beschwerdeführerin war vom 17. November 1977 bis zum 29. Juni 1979 an der B GmbH & Co KG, deren Firma mit Wirkung ab 29. Juni 1979 auf D-GmbH & Co KG geändert wurde (in der Folge: D KG), beteiligt. Im Jahr 1981 war das Unt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0067 2 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, E 13.9.1988, 85/14/0161). Durch
Gründe: , die sich au... mehr lesen...
Was die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles anlangt, wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. Mai 1992, Zl. 91/17/0046, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission der Bundeshauptstadt Wien vom 23. Jänner 1991, Zl. MDR - C 7/90, betreffend Haftung für Getränkesteuer für den Zeitraum Mai 1984 bis Jänner 1987 im Gesamtbetrag von S 110.772,--, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung v... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den inhaltlich übereinstimmenden Vorschriften von § 289 Abs 2 BAO und § 224 Abs 2 Wr LAO hat die im vollen Prüfungsumfang an die Stelle der erstinstanzlichen Abgabenbehörde tretende Behörde zweit... mehr lesen...