Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Der Hinweis der belangten Behörde auf einen Bemessungsbescheid, der dem Bf in seiner Eigenschaft als Obmann eines Vereines zugestellt w... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 21. August 1989 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 4 des Getränkeabgabegesetzes 1978 in Verbindung mit § 3 der Klagenfurter Getränkeabgabeverordnung vom 17.12.1979, Zl. 15.249/79" als Verpächter für "die bei Frau M, Gastwirtin in T, derzeit noch offene Getränkeabgabe für die Monate November 1987 bis Oktober 1988" im Betrag von S 111.620,80 einschließlich Nebenansprüchen haftbar gemacht und zur Zahlung herangezog... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §170 Abs1;LAO Krnt 1983 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Haftungsbescheid hat im Verhältnis zum Haftungspflichtigen konstitutive Wirkung. Erst durch die Erlassung des Haftungsbescheides wird der persönlich Haftungspflichtige zum abgabenrechtlichen Gesamtschuldner (Hinweis E 17.5.1991, 90/17/0439... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;LAO Krnt 1983 §170 Abs1;LAO Krnt 1983 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/17 90/17/0439 2 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern eine Maßnahme zur Einhebung der Abgabenschuldigkeit des Hauptschuldners (Hinweis Stoll, BAO-H... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §53 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;KO §156 Abs1;LAO Krnt 1983 §170 Abs1;LAO Krnt 1983 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/17 90/17/0439 3 Stammrechtssatz Wird die Haftung für Abgabenschuldigkeiten erst nach Erfüllung der Ausgleichsqu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war bis zur Eintragung der Löschung der K-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft) am 27. Oktober 1988 deren Geschäftsführerin bzw. Liquidatorin. Mit Bescheid vom 21. März 1989 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft (Umsatzsteuer 1986 S 20.737,--, Umsatzsteuer Jänner bis Juni 1987 S 25.200,--, Verspätungszuschlag 1986 S 1.860,-- und Säumniszuschlag 1987) als Haftende gemäß §§ 9, 80 BAO in Anspruch. In der Beg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 2. Juli 1984 zum Masseverwalter im Konkurs der S.-GmbH & Co KG bestellt. Über seinen Antrag wurde gemäß § 119 KO eine der Gemeinschuldnerin gehörende Liegenschaft versteigert. Im Versteigerungsverfahren wurden auf Grund der Schätzung die Liegenschaft ausschließlich des Zubehörs mit S 9,618.350,--, und das Zubehör mit S 1,071.500,-- bewertet. Auf Grund der vom Beschwerdeführer vorgelegten Versteigerungsbeding... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0067 2 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, E 13.9.1988, 85/14/0161). Durch
Gründe: , die sich au... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0067 2 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0083, E 13.9.1988, 85/14/0161). Durch
Gründe: , die sich au... mehr lesen...
Mit drei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 15. Jänner 1992, Zl. MA 4/7 - F 50/91, und jeweils vom 17. Jänner 1992, Zlen. MA 4/7 - F 42/91 und MA 4/7 - F 43/91, wurde der Erstbeschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführer der P & Co Ges.m.b.H. (im folgenden: P-GesmbH) f... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0136 E 23. Jänner 1989 VwSlg 6374 F/1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermess... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0136 E 23. Jänner 1989 VwSlg 6374 F/1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermess... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbescheid iSd § 198... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. März 1990 hat das Zollamt W. für die im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Armbanduhr "IWC-Schaffhausen Mod.Nr. 9719" wegen Nichtentrichtung der auf dem Gegenstand lastenden Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 72.300,-- die Sachhaftung gemäß § 178 ZollG in Verbindung mit § 225 BAO zur Durchführung einer späteren Verwertung gemäß § 87 AbgEO geltend gemacht. Auf Grund eines in der Begründung: des Bescheides näher bezeichneten rechtskräftig gewordenen Erkennt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 248 BAO bezieht sich nur auf persönliche Haftungen und den der persönlichen Haftung zugrundeliegenden Abgabenanspruch (Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, Seite 615). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160063.X01 Im ... mehr lesen...
Mit zwei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 23. Juli 1990, wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als ehemalige Geschäftsführerin der Firma X & Y-Ges.m.b.H. (im folgenden: Ges.m.b.H.), für die in der Zeit vom 1. Juni 1985 bis 30. November 1986 entstandene Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;BAO §198;BAO §207 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §154 Abs1;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §184 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0009 E 20. April 1989 VwSlg 6396 F/1989; RS 2 Stammrechtssatz Zum Unterschied vom Abgabenbesche... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Erblasserin, deren Eltern bereits gestorben waren, war ledig gewesen. Sie hatte weder Kinder noch Nachkommen vorverstorbener Kinder gehabt. In ihrer letztwilligen Verfügung vom März 1989 hatte sie ihren Bruder (Vater der Beschwerdeführer) zum Alleinerben eingesetzt (und hier nicht weiter zu erwähnenden Personen je eine Geldsumme zugedacht). In der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 4. Oktober 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0045 3 Stammrechtssatz Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben da... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Inländerin, die u.a. Eigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Wien (mit einem zuletzt festgestellt gewesenen Einheitswert von S 722.000,--) gewesen war, war am 9. Mai 1989 gestorben. Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung war ein Reinnachlaß (Aktiva: S 743.499,82 einschließlich der mit dem genannten Einheitswert bewerteten Liegenschaft; Passiva: S 730.854,88 ohne 1. die Gebühren des Sachverständigen He... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §7 Abs1;ErbStG §13 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1993, 307;
Rechtssatz: Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl den Bestand einer Schuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, daß diese Schuld dem Abgabenschuldner Erstschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde; sie haben daher keinen a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Geselligkeitsvereines K für die in der Zeit von Mai 1984 bis Jänner 1987 entstandenen Abgabenschuldigkeiten - Getränkesteuer und Nebenansprüche - im Gesamtbetrag von S 110.772,-- haftbar gemacht und aufgefordert, den rückstä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §171;
Rechtssatz: Hat die Behörde nicht über eine Berufung gegen die bescheidmäßige Festsetzung von Abgabeansprüchen, sondern über eine die Geltendmachung der Haftung bekämpfende Berufung entschieden, kann schon wegen des Gegenstandes des angefochtenen Bescheides durch den Abgabepflichtigen nicht mit Erf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;LAO Wr 1962 §171;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Wenn der haftungsgegenständliche Abgabenanspruch dem Abgabepflichtigen gegenüber im Haftungsverfahren nicht aufgeschlüsselt wurde, liegt schon darin ein zur Aufhebung des Bescheides führender Verfahrensmangel (Hinweis E 25.7.1990, 88/17/0235)... mehr lesen...
Auf Grund der Ergebnisse einer Lohnsteuerprüfung im Unternehmen der B. und M. GmbH erließ das Finanzamt für Körperschaften in Wiederaufnahme des Verfahrens für den Zeitraum vom 1. Jänner 1977 bis zum 31. Dezember 1982 Bescheide gemäß § 82 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1972 für Lohnsteuer und betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gegen die B. und M. GmbH in Liquidation. Auf Grund mehrerer, von wechselnden Vertretern des von den Bescheiden betroffenen Untern... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;EStG 1972 §82 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber nach § 82 Abs 1 EStG 1972 kommt Bindungswirkung im Veranlagungsverfahren gegen den Arbeitnehmer nicht zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;EStG 1972 §82;
Rechtssatz: Die Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers wird durch einen Haftungsbescheid nach § 224 BAO geltend gemacht, der als Einhebungsmaßnahme nicht neben, sondern an die Stelle der grundsätzlichen Steuerpflicht des Arbeitnehmers tritt, was zur Folge hat, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §224 Abs1;EStG 1972 §82;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die verfahrensrechtliche Befugnis des Arbeitnehmers einer Bekämpfung des Haftungsbescheides gegen den Arbeitgeber durch diesen beizutreten, und sie sogar selbständig durch Beschwerde vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts weiter zu v... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der N-Handels GmbH & Co KG für die in der Zeit von Oktober bis 20. Dezember 1984 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 8.455,45 jeweils gesondert zur Haftu... mehr lesen...