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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Rechtssatz
Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl das Bestehen einer Schuld (vgl § 4 BAO) voraus, nicht aber, dass diese Schuld gegenüber dem Abgabenschuldner geltend gemacht worden ist. Abgabenrechtliche Haftungen haben insoweit keinen bescheidakzessorischen Charakter (Hinweis E 2.8.1995, 93/13/0056 und 94/13/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998130060.X01Im RIS seit
20.11.2000