RS Vwgh 1999/12/15 98/13/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §4;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl das Bestehen einer Schuld (vgl § 4 BAO) voraus, nicht aber, dass diese Schuld gegenüber dem Abgabenschuldner geltend gemacht worden ist. Abgabenrechtliche Haftungen haben insoweit keinen bescheidakzessorischen Charakter (Hinweis E 2.8.1995, 93/13/0056 und 94/13/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998130060.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten