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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Rechtssatz
Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines bescheidmäßig vorgeschriebenen Säumniszuschlages können im Haftungsverfahren nicht mit Erfolg vorgebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150104.X05Im RIS seit
23.11.2001