Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 21. Juni 2010 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde G den Mitbeteiligten anlässlich der Erklärung deren näher bezeichneten Grundstücks zum Bauplatz eine Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 iHv 15.579,47 € vor. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 Mit Bescheid vom 1. Juli 2010 wurde den Mitbeteiligten hinsichtlich eines Teilbetrags der Aufschließungsabgabe iHv 6.231,78 € eine Stundung bis zum 31. Dezember 2014 bewilligt.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 02te 1987 BAO §212aBAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §238 Abs3 litbVwRallg
Rechtssatz: § 238 Abs. 3 lit. b BAO bestimmt, dass die Verjährung gehemmt ist, solange die Einhebung einer Abgabe ausgesetzt ist. § 238 Abs. 3 lit. b leg. cit. wurde gleichzeitig mit § 212a BAO mit dem 2.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212BAO §212 Abs1BAO §212aBAO §212a Abs5BAO §230 Abs5BAO §230 Abs6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §238 Abs3BAO §238 Abs3 litbVwRallg
Rechtssatz: § 238 Abs. 3 BAO ordnet die Hemmung der Einhebungsverjährung nur für den Fall der Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, nicht jedoch für den Fall der Bewilligung einer Zahlun... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 8. März 2016 teilte das damalige Zollamt Linz Wels der mitbeteiligten Partei die buchmäßige Erfassung einer gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG entstandenen Eingangsabgabenschuld mit und schrieb ihr gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zur Entrichtung vor. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die mitbeteiligte Partei mit Schriftsatz vom 12. März 2016 Beschwerde und stellte einen Antrag auf Aussetzung... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212aBAO §230 Abs631992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2
Rechtssatz: Die mit dem Antrag auf Aussetzung verbundene Wirkung der Hemmung der Einbringung nach § 230 Abs. 6 BAO besteht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. VwGH 27.2.2015, 2011/17/0103; 6.7.2006, 2003/15/0126). ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212aEURallg31992R2913 ZK 1992 Art244 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2019/16/0001 E 30. Jänner 2020 RS 2 Stammrechtssatz In Vollziehung des Art. 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der Zollkodex nicht (wie etwa hinsichtlich der Voraussetzung des § 212a BAO für die Aussetzu... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212aBAO §230 Abs6EURallg31992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO gestellt, dürfen gemäß § 230 Abs. 6 BAO Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letz... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §205BAO §205aBAO §212aUStG 199432006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18332006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art90 Abs162012CJ0431 Rafinaria Steaua Romana VORAB62016CJ0254 Glencore Agriculture VORAB62019CJ0844 CS VORAB
Rechtssatz: Das österreichische materielle Abgabenrecht kennt im Bereich der Umsatzsteuer keine ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205BAO §205aBAO §212a
Rechtssatz: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 wurde (nur) für den Bereich der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer eine (begrenzte) "grundsätzliche" Verzinsung eingeführt. § 205 BAO regelt dazu die sogenannten Anspruchszinsen und sieht - allerdings begrenzt für einen Zeitraum von maximal 48 Monaten ab dem auf das Steuerjahr fol... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205BAO §205aBAO §212a32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18362019CJ0844 CS VORAB
Rechtssatz: Die BAO kennt zwar keine allgemeine Verzinsung von Abgabenschulden, enthält sehr wohl aber mehrere Zinstatbestände, die dem Verwaltungsgerichtshof - solange der nationale Gesetzgeber keine entsprechende Regelung getroffen hat - in Verfahren ... mehr lesen...
1 Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Art. 202 des Zollkodex entstandenen Eingangsabgaben in der Höhe von 9.720 € mit und setzte eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von 107,41 € fest. 2 Der Mitbeteiligte erhob mit Schriftsatz vom 9. April 2014 dagegen Beschwerde und beantragte in der Beschwerde die Aussetzun... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a31992R2913 ZK 1992 Art244
Rechtssatz: In Vollziehung des Art. 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der Zollkodex nicht (wie etwa hinsichtlich der Voraussetzung des § 212a BAO für die Aussetzung der Einhebung) anderes bestimmt (vgl. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0196, und VwGH 26.2.2004, 2003/16/0018, so... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212aBAO §212a Abs9 litaBAO §217 Abs4 litbBAO §230 Abs631992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2
Rechtssatz: Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, nunmehr nach Art. 45 Abs. 2 UZK bewirken zwar gemäß § 230 Abs. 6 BAO ein... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Administrativbeschwerde gemäß § 85c Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung) der Beschwerdeführerin gegen die Abweisung ihres Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO hinsichtlich eines ihr vorgeschriebenen Altlastenbeitrages als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass während des Verfahrens betreffend den Altlastenbeitrag von der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §218 Abs4;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 17. April 2000, Zl. 99/17/0437, hat der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Zulässigkeit bzw. Notwendigkeit einer Entscheidung über einen Aussetzungsantrag nach Ergehen der Berufungsentscheidung in der Hauptsache nach der bis zur Novelle zur BAO BGBl. I Nr. 142/2000 geltenden Rechtslage unter ... mehr lesen...
Mit gemeinsam ausgefertigten Bescheiden der Behörde erster Instanz vom 9. Dezember 2002 wurden gegenüber dem Beschwerdeführer jeweils "erste" Säumniszuschläge in der Höhe von jeweils 2 v.H. der von ihm nicht bis zum 11. November 2002 entrichteten Einkommensteuer 1996 (EUR 2.966,51; Säumniszuschlag EUR 59,33), Einkommensteuer 1997 (EUR 3.908,78; Säumniszuschlag EUR 78,18) und Einkommensteuer 1998 (EUR 3.929,13; Säumniszuschlag EUR 78,58) festgesetzt. Als Rechtsgrundlage wurde "§ 2... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 10. Juli 2006 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 fest, wobei sich gegenüber den bisher vorgeschriebenen Beträgen jeweils Abgabennachforderungen ergaben. Mit Bescheiden ebenfalls vom 10. Juli 2006 setzte das Finanzamt die Anspruchszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer für 2002 bis 2004 fest und berechnete die Zinsen auf der Grundlage des im jeweiligen Einkommensteuerbescheid angeführten Nachforderungsbetrages. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §212a;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Anspruchszinsen erfordert keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern - da der Anspruchszinsenbescheid vom jeweiligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid abhängt - eine Berufung gegen den zugrunde liegenden Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid genüg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Nach Erlassung diese... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der mit ihr vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides sowie den Eingaben des Beschwerdeführers ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat am 21. und 28. Juni sowie am 22. Juli und 28. November 2000 beantragt, verschiedene Einrichtungsgegenstände und Möbel zum zollrechtlich freien Verkehr abzufertigen. Diese Einfuhrwaren waren Gegenstand der Bestellung vom 20. März 2000. Diese Bestellung enthielt neben den in Auftrag gegebenen Waren (Küche, Ele... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §119 Abs1;BAO §212a;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0227 E 27. September 1999 VwSlg 7443 F/1999 RS 5 Stammrechtssatz Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art 244 ZK 1992 handelt es sich, wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, um eine begünstigende Bestimmu... mehr lesen...