Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;
Rechtssatz: Die Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung erlaubt es nicht, die infolge Herabsetzung einer Abgabenschuld entstehende Gutschrift rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere Abgabenschuld zu berücksichtigen (Hinweis E 25.6.1997, 94/15/0167; E 31.7.2002, 2002/13/0078). European... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Februar 2002 schrieb der Vorstand für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria (AMA) der antragstellenden Partei Marketingbeiträge in der Höhe von EUR 14.768,74 für die Schlachtung von Rindern und Kälbern betreffend den Beitragsmonat Dezember 2001 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz, BGBl. Nr. 376/1992 in der geltenden Fassung, vor. Die antragstellende Partei bekämpft mit ihrer zur hg. Zl. 2002/17/0213 protokollierten Beschwerde die Abweisung ihrer Beruf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a;BAO §212a;VwGG §30 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
AW 2002/17/0018 B 13. August 2002
AW 2002/17/0022 B 13. August 2002
AW 2002/17/0023 B 13. August 2002
AW 2002/17/0039 B 13. August 2002
AW 2002/17/0040 B 13. August 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2001/17/0013 B 9. A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §30 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
AW 2002/17/0018 B 13. August 2002
AW 2002/17/0022 B 13. August 2002
AW 2002/17/0023 B 13. August 2002
AW 2002/17/0039 B 13. August 2002
AW 2002/17/0040 B 13. August 2002
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Agrarmarketingbeitrag Dezember 2001, Aussetz... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Dezember 2001 die Aussetzung der Einhebung von Abgaben nach § 212a BAO beantragt, weil sie gegen die Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 3. Oktober 2001, GZ RV/251-11/03/99, RV/367-11/03/98, RV/249- 11/03/99, RV/250-11/03/99, sowie vom 10. Oktober 2001, GZ RV/252- ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VerfGG 1953 §87 Abs2;VwGG §63 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/13/0137 E 31. Juli 2002
Rechtssatz: Dass über die "Berufungen allenfalls noch in einem nach Ergehen einer verwaltungsgerichtlichen oder verfassungsgerichtlichen Entscheidung fortgesetzten Ver... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 31. August 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Aussetzung der Einhebung von Abgaben von rund 649.000 S, wobei er ausführte, hinsichtlich dieser Abgaben seien Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängig. Da zu erwarten sei, dass die diese Abgaben begründenden Berufungsentscheidungen aus den dargestellten Gründen aufgehoben werden würden, sei sein Antrag bis zur Beendigung der Verfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts zu be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Juni 1996 verfügte das Finanzamt den Ablauf der mit Bescheid vom 13. Juli 1992 bewilligten Aussetzung der Einhebung der Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1990 und setzte gleichzeitig Aussetzungszinsen fest. Mit Schreiben vom 5. August 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Aussetzung der Einhebung der Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1990 sowie der Aussetzungszinsen, wobei er ausführte, er habe gegen die Berufungsentscheidung betreffe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0175 E 28. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängiger Beschwerden, somit über den Zeitpunkt der Erlassung der die Berufu... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängiger Beschwerden, somit über den Zeitpunkt der Erlassung der die Berufungsverfahren abschließenden Erledigungen hinaus auszudehnen. (Hinweis E 21.7.1998, 98/14/0101). Im RIS seit 19.09.2002 mehr lesen...
In einem Nachsichtsansuchen vom 28. Februar 1996 führte der Beschwerdeführer aus, mit Lastschriftanzeige vom 31. Jänner 1996 sei die Aussetzung für Einkommensteuer 1979 und 1980 nach "einem Erkenntnis des VwGH" zurückgenommen und Einkommensteuer in Höhe von 945.270 S angelastet worden. Gleichzeitig seien Aussetzungszinsen in Höhe von 737.125 S vorgeschrieben worden. Die "Nachsteuer" sei wegen einer unterschiedlichen Auslegung über den Zeitpunkt der Verausgabung von Hausaufwendung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §236 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0237 E 24. Februar 1998 RS 3 Stammrechtssatz Wird um Aussetzung der Einhebung einer aus der abgabenbehördlichen Prüfung erwachsenen Abgabenschuld angesucht, so ist dies eine selbst getroffene Entscheidung, deren gesetzliche Folgen der Abgabepflichtige tragen muß, ohne daß diese Rechtsfolgen d... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde setzte mit insgesamt sechs Bescheiden die Getränkesteuer für die Monate Juli bis Dezember 1997 fest. In den dagegen von der Beschwerdeführerin jeweils erhobenen Berufungen wurde die Festsetzung der Getränkesteuer mit "0,--" wegen EU-Widrigkeit der Getränkesteuer sowie deshalb bekämpft, weil es sich bei Restaurant-Leistungen um Dienstleistungen und nicht um Lieferungen im Sinne des UStG handle. Weiters wurde jeweils Zahlungsaufschub gemäß §... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;LAO Tir 1984 §199 Abs4 lita;LAO Wr 1962 §160a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0063 E 24. November 1997 RS 7 Stammrechtssatz Wenn das E vom 24.9.1993, 93/17/0055, ausspricht, es müsse die Frage, ob eine Berufung im Sinne des § 160a Wr LAO wenig erfolgversprechend ist, nach den Verhältni... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Juni 1997 forderte das Zollamt Salzburg/Erstattungen von der Beschwerdeführerin die gewährte Ausfuhrerstattung in der Höhe von S 177.664,-- zurück. Die Beschwerdeführerin beantragte den Rückerstattungsbetrag bis zur rechtskräftigen Erledigung der im Nachforderungsverfahren eingebrachten Berufung zu stunden bzw. auszusetzen. Sie brachte vor, sie habe die Ausfuhr und das Ausfuhrerstattungsverfahren rechtmäßig abgewickelt und es wäre für sie eine besondere Härte, wen... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §119 Abs1;BAO §212a;EURallg;
Rechtssatz: Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art 244 ZK 1992 handelt es sich, wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabepflichtige hat daher aus eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu mache... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/05 Sonstiges Zollrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;AEG 1994 §1 Abs5;BAO §212a;EURallg;
Rechtssatz: Auf Grund der nationalen Bestimmung des § 1 Abs 5 AEG 1994 ist im Aussetzungsverfahren betreffend Rückforderung von Ausfuhrerstattungen Art 244 ZK 1992 anzuwenden. Die nationalen Bestimmungen über die Zahlungserleichterun... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245;BAO §212a;EURallg;ZollRDG 1994 §2 Abs1;
Rechtssatz: Nach Art 245 ZK 1992 werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die nationalen Vorschriften im Verfahren über die Aussetzung nach Art 244 ZK 19... mehr lesen...
Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 13. Jänner 1997 wurden gegenüber der Beschwerdeführerin Abgaben in der Höhe von S 1,721.253,-- geltend gemacht. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin eine Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung der vorgeschriebenen Abgaben gemäß § 212a BAO. In der Hauptsache wurde die erhobene Berufung vom Hauptzollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 18. September 1997 als unbegründet abgewiesen, wogegen die Beschwerdeführerin de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §28 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999160008.X01 Im RIS seit 22.03.2001 mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...