Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Den Antrag der Beschwerdeführerin vom 25. April 2003 auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) der Abgaben (in Höhe von EUR 17.869,89), für welche die Beschwerdeführerin gemäß § 11 BAO zur Haftung herangezogen worden war, wies das Finanzamt mit Bescheid vom 14. Juli 2003 ab. Zur Begründung: verwies es darauf, dass die dem Antrag zu Grunde liegende Berufung mit Berufungsentscheidung der belangten B... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 28. März 2003 wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 26 AbgEO die Kosten des Vollstreckungsverfahrens (Lohnpfändung vom 27. März 2003) in Höhe von 17,60 Euro (Pfändungsgebühr von 11 Euro samt Barauslagen) vorgeschrieben. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde eingewendet, der Bescheid über die Pfändung und Überweisung e... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend von folgendem durch die Aktenlage gedeckten Sachverhalt aus: Die mit 23. Mai 2002 datierten Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 wurden dem Beschwerdeführer am 27. Mai 2002 zugestellt. Nachdem er einen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 31. August 2002 gestellt hatte, brachte er am 14. August 2002 die mit diesem... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Die Beschwerdeführerin brachte gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) die Berufung vom 22. Dezember 2003 ein. Mit Bescheid vom 27. Februar 2004 erklärte das Finanzamt diese Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen, weil die Beschwerdeführerin dem Auftrag, die de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;BAO §212a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/15/0190
Rechtssatz: Ein Bescheid nach § 26 AbgEO verletzt die Abgabenschuldnerin nicht in ihrem Recht auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a;
Rechtssatz: Die Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO dient der faktischen Effizienz von Berufungen. Die Wirkung der Aussetzung besteht nach § 212a Abs. 5 BAO in einem Zahlungsaufschub, welcher mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf endet. Der Ablauf der Aussetzung ist gemäß § 212a Abs. 5 BAO anlässlich einer über die B... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zu gewähren, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Aus dem Antrag ergibt sich, dass das Einkommen des Beschwerdeführers (aus Gewerbebetrieb) ca 1.600 Euro netto pro Monat beträgt und er gegenüber seinem Sohn und der geschiedenen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vergnügungssteuer - Die abstrakte Gefahr, dass eine Abgabenforderung uneinbringlich werden kann, stellt aus der Sicht der zwingenden öffentlichen Interessen keinen Grund dar, der gegen die aufschiebende Wirkung spricht (Hinweis Dolp, Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 285). Aus der d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin für den Monat November 1998 die Anzeigenabgabe für die anlässlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen in einem näher genannten Medienwerk vereinbarten Entgelte mit EUR 53.138,88 festgesetzt. Gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 1.062,78 vorgeschrieben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, mit welcher der Antrag verbu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2;BAO §212a;VwGG §30 Abs2;VwGG §30;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorschreibung von Anzeigenabgabe - Dem Konkretisierungsgebot genügt der Antrag der Beschwerdeführerin ua deshalb nicht, weil er jedwede Angaben über ihre Vermögensverhältnisse, soweit sie nicht Barmittel betreffen, vermissen lässt. Auf die Überlegun... mehr lesen...
Im Jahr 1996 wurden dem Beschwerdeführer Ausfuhrerstattungen für die Ausfuhr lebender Rinder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft gewährt. Im Jahr 2000 forderte das Zollamt Salzburg/Erstattungen vom Beschwerdeführer bescheidmäßig einen Teil dieser Erstattungen zurück. Die Rückforderungen wurden damit begründet, der Beschwerdeführer habe den Ursprung der ausgeführten Rinder in der Gemeinschaft anlässlich einer Prüfung durch die Außen- und Betriebsprüfung/Zoll nicht in allen Fällen ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/05 Sonstiges Zollrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;AEG 1994 §1 Abs5;BAO §212a;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0227 E 27. September 1999 VwSlg 7443 F/1999 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der nationalen Bestimmung des § 1 Abs 5 AEG 1994 ist im Aussetzungsverfahren betreffend Rückforderung von Ausfuhrerstat... mehr lesen...
Mit ihren vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers betreffend die Vorschreibung von Gebühren und Erhöhungen bzw. Anträge auf Aussetzung nach § 212a BAO als unbegründet ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer vorliegende Beschwerde und stellte in diesem Zusammenhang auch den Antrag, ihm die Gebühren im Nachsichtswege gemäß § 236 BAO zu erlassen, weil deren Einhebung unbillig sei. Als Beschwerdepunkt ... mehr lesen...
1.1. Mit fünf Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden den beschwerdeführenden Parteien jeweils Agrarmarketingbeiträge vorgeschrieben. Diese Vorschreibungen betrafen in allen Fällen Bemessungszeiträume bis Oktober 2003, wobei die Vorschreibung in den einzelnen Fällen unterschiedliche Monate betraf (ab Oktober 2002 zur hg. Zl. 2005/17/0013, beginnend mit Jänner 2003, Februar 2003, April 2003 und Mai 2003 in den anderen Verfa... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 1. Juli 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 92.813,41 zuzüglich eines Erhöhungsbeitrages von EUR 9.281,34 vorgeschrieben. Unstrittig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen November 2002 und April 2004. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 10. August... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0014
2005/17/0018
2005/17/0019
2005/17/0020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewähru... mehr lesen...
Im Unternehmen des Beschwerdeführers, der als Einzelunternehmer einen Handel mit Kraftfahrzeugen betreibt, fand eine die Jahre 1995 bis 1999 umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt, in deren Ergebnis Abgabenbescheide ergingen, gegen welche der Beschwerdeführer Berufungen erhob, die er mit Anträgen auf Aussetzung der Einhebung der vom Streit betroffenen Abgaben verband. Ob die belangte Behörde mit ihrer im angefochtenen Bescheid getroffenen Entscheidung, den vom Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß... mehr lesen...
Rechtssatz: Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungsverfahrens vor, wobei die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben der Zuerkennung der Aussetzung grundsätzlich nicht entgegensteht (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, § 212a Tz 18). Aus der dieser Regelung des § 212a BAO zugrundliegenden Wertungsentscheidung des Gesetzgebers ist für das verwaltungsg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §212a;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungs... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 123.021,01 vorgeschrieben. Unstrittig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen April 2002 und Oktober 2003. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 4. August 2004 wies der Vorstand für den Geschäftsbereich I... mehr lesen...
Allen beschwerdeführenden Parteien wurden Agrarmarketingbeiträge für die oben genannten Zeiträume mit Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vorgeschrieben; alle beschwerdeführenden Parteien haben dagegen Berufung erhoben und gemäß § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung beantragt. Mit Bescheiden jeweils vom 4. August 2004 wies der Vorstand für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria die Anträge der beschwerdeführenden Parteien auf Ausse... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 21.385,48 vorgeschrieben. Unstreitig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen Mai 2003 und Oktober 2003. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 4. August 2004 wies der Vorstand für den Geschäftsbereich I der Ag... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewährung von Einsicht in dieselben) handelt es sich um eine prozessleitende, nicht als selbstständig anfechtbare Entscheidung aufzufassende Verfügung, zumal die belangte Behörde in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides zum Ausdruck bringt, dass lediglich die Beischaffung und Einsichtsgewährung für da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewähru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0016
2005/17/0017
2005/17/0021
2005/17/0022
2005/17/0023 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter dies... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheiden des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 12. Dezember 2003 und vom 5. Februar 2004 wurden der beschwerdeführenden Partei Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 567.860,77 bzw. EUR 157.922,65 vorgeschrieben. 1.2. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. 1.3. Mit Bescheid jeweils vom 4. August 2004 wies der Vorstand für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;
Rechtssatz: Ungeachtet der Frage, ob eine Abweisung eines Antrags nach § 212a BAO nur bei "offenkundiger Erfolglosigkeit" (im Sinn von offenkundiger Aussichtslosigkeit) in Betracht kommt (idS E 17. Mai 2001, Zl. 2000/16/0383, unter Berufung auf Stoll, BAO, 2273; ähnlich E 31. August 2000, Zl. 98/16/0296, in einem die Getränkesteuer betreffenden... mehr lesen...