RS Vwgh 1987/4/13 85/15/0377

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Veröffentlicht am 13.04.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Rechtssatz

Nur eine durch die sachlich zuständige Abgabenbehörde unternommene Amtshandlung unterbricht die Verjährung iSd § 209 Abs 1 BAO (daher nicht eine Betriebsprüfung des "allgemeinen" Finanzamtes die Verjährungsfrist betreffend eine Abgabe, die vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zu erheben ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150377.X02

Im RIS seit

13.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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