RS Vwgh 1982/9/16 81/16/0169

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Veröffentlicht am 16.09.1982
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Index

Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
81/16/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/75 E 17. September 1976 VwSlg 5004 F/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verjährung des Bemessungsrechtes (§ 209 Abs 1 BAO) wird auch durch eine Handlung unterbrochen, die nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet ist (hier: die gegen den von der Grunderwerbsteuer befreiten Käufer eines Grundstückes gerichteten Unterbrechungshandlungen der Abgabenbehörde sind auch gegen den schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommenen Verkäufer des Grundstückes wirksam).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981160169.X02

Im RIS seit

04.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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