RS Vwgh 1987/2/23 85/15/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1987
beobachten
merken

Index

Verkehrssteuern
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1
BAO §52

Rechtssatz

Die Bemessungsverjährung wird durch Handlungen der sachlich zuständigen Abgabenbehörde unterbrochen, die auf Feststellungen des Abgabenanspruches oder des Abgabepflichtigen gerichtet sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150131.X03

Im RIS seit

01.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten