RS Vwgh 1987/12/1 85/16/0111

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Rechtssatz

Nur solche Handlungen unterbrechen die Verjährung, die aus den Akten nachweisbar sind. Ein lose und ohne Seitenzahl in den Akten des Abgabenverfahrens erliegender Aktenvermerk über durchgeführte Prüfungshandlungen des Finanzamtes unterbricht die Verjährung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160111.X05

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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