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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Der Vorhalt der Abgabenbehörde an den Eingangsabgabenschuldner, dass die Ursprungsnachweise für von ihm aus dem EG-Raum (hier BRD) importierte Waren lt. Angabe der ausländischen Zollbehörde unrichtig ausgestellt worden seien und dass ihm die kraft Gesetzes entstandene Abgabenschuld bescheidmäßig vorgeschrieben werde, stellt eine nach außen hin in Erscheinung tretende - auf die Realisierung eines Abgabenanspruches gerichtete - Amtshandlung dar, durch welche die Verjährungsfrist i.S.d § 209 Abs 1 BAO unterbrochen worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985160110.X02Im RIS seit
19.02.1987