RS Vwgh 1987/2/19 85/16/0110

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §209 Abs1;
ZollG 1955 §4 Abs6;

Rechtssatz

Der Vorhalt der Abgabenbehörde an den Eingangsabgabenschuldner, dass die Ursprungsnachweise für von ihm aus dem EG-Raum (hier BRD) importierte Waren lt. Angabe der ausländischen Zollbehörde unrichtig ausgestellt worden seien und dass ihm die kraft Gesetzes entstandene Abgabenschuld bescheidmäßig vorgeschrieben werde, stellt eine nach außen hin in Erscheinung tretende - auf die Realisierung eines Abgabenanspruches gerichtete - Amtshandlung dar, durch welche die Verjährungsfrist i.S.d § 209 Abs 1 BAO unterbrochen worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160110.X02

Im RIS seit

19.02.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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