RS Vwgh 1987/12/1 85/16/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0079 E 18. November 1982 VwSlg 5722 F/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO setzt voraus, daß die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung eines Steueranspruches unternimmt (Hinweis E 3.12.1962, 1189/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160111.X03

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten