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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AnzeigenabgabeG Wr 1983;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/17/0261 E 20. März 2006Rechtssatz
Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes vertreten in Fällen der Bekämpfung einer Selbstbemessungsabgabe - eine solche liegt hier vor -, dass es möglich und dem Abgabepflichtigen zumutbar ist, einen Antrag auf Rückerstattung der von ihm im Wege der Selbstbemessung entrichteten Abgabe mit der Begründung zu stellen, die Abgabenentrichtung hätte sich etwa im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes als unrichtig erwiesen (Hinweis B 26. April 1999, 99/17/0173).
Nach dieser Rechtsprechung wäre es somit der Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin einer GmbH zumutbar gewesen, die gegenständliche Anzeigenabgabe zunächst selbst zu bemessen und abzuführen; über einen Rückzahlungsantrag der abgabenschuldnerischen GmbH wäre dann mit Bescheid abzusprechen gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005170260.X04Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
02.10.2013