RS Vwgh 2006/3/20 2005/17/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AMA-Gesetz 1992 §21a;
AMA-Gesetz 1992 §21g;
BAO §201;
B-VG Art140;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0067 2005/17/0069 2005/17/0068

Rechtssatz

Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes vertreten in Fällen der Bekämpfung einer Selbstbemessungsabgabe in ständiger Rechtsprechung, dass es möglich und dem Abgabepflichtigen zumutbar ist, einen Antrag auf Rückerstattung der von ihm im Wege der Selbstbemessung entrichteten Abgabe mit der Begründung zu stellen, die Abgabenentrichtung hätte sich etwa im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes als unrichtig erwiesen (vgl. den hg. Beschluss vom 26. April 1999, 99/17/0173, mwN auch aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes). Dies hat auch in den hier zu beurteilenden Fällen zu gelten, wo die Gemeinschaftskonformität des Agrarmarketingbeitrages von den beschwerdeführenden Parteien in Zweifel gezogen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005170066.X01

Im RIS seit

18.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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