RS Vwgh 2007/4/26 2006/14/0039

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Veröffentlicht am 26.04.2007
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §209a Abs2;
LAO NÖ 1977 §153;
LAO NÖ 1977 §158a Abs2;

Rechtssatz

Wenn die Abgabepflichtige meint, dass es die Behörde bei rechtzeitig gestellten Festsetzungsanträgen in der Hand hätte, durch eine Verzögerung des Verfahrens die Verjährung herbeizuführen, ist auf die Bestimmung des § 158a Abs. 2 NÖ AO 1977 hinzuweisen. Demnach kann durch einen vor Eintritt der Verjährung gestellten Antrag der Eintritt der Festsetzungsverjährung verhindert werden (zu einem diesbezüglichen Anspruch und Antragsrecht vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 26. Juni 1996, 95/16/0238, vom 26. April 1999, 99/17/0173, und vom 19. April 2007, Zl. 2006/15/0345).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140039.X04

Im RIS seit

23.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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