RS Vwgh 2006/9/21 2005/15/0122

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Veröffentlicht am 21.09.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §207;

Rechtssatz

Festsetzungsbescheide nach § 201 BAO sind Abgabenbescheide. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 17. November 1983, 83/15/0128, VwSlg 5830 F/1983, ausgesprochen hat, sind die Bestimmungen über die Bemessungsverjährung auch auf das bei Selbstbemessungsabgaben vorgesehene behördliche Festsetzungsrecht anzuwenden (vgl Stoll, BAO-Kommentar, 2128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X03

Im RIS seit

16.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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