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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/16/0037Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/16/0080 E 23. März 2001 RS 2Stammrechtssatz
Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 198 BAO) oder bei Selbstbemessungsabgaben auf Grund des Abgabengesetzes selbst bzw aus der Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar2, Rz 3 zu § 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004160036.X03Im RIS seit
05.12.2006