RS Vwgh 2006/10/25 2004/16/0036

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Veröffentlicht am 25.10.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §201;
BAO §4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/16/0037

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/16/0080 E 23. März 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 198 BAO) oder bei Selbstbemessungsabgaben auf Grund des Abgabengesetzes selbst bzw aus der Selbstbemessung durch den Abgabepflichtigen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar2, Rz 3 zu § 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004160036.X03

Im RIS seit

05.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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