Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ist noch ungewiss, ob eine Liebhaberei oder eine Einkunftsquelle vorliegt, so hat die Abgabenbehörde zunächst vorläufige Bescheide zu erlassen. Nach Ablauf des Beobachtungszeitraumes ist dies endgültig zu entscheiden. European Case... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Der Spruchsenat bei Hauptzollamt Linz als Finanzbehörde I. Instanz fällte am 22. November 1996 gegen den Beschwerdeführer folgenden Spruch: "Edmund Horst BECKER ist schuldig, er hat am 21.11.1989 in Linz unter vorsätzlicher Verletzung der in den §§ 52 ZG und 119 BAO nominierten abgabenrechtlichen Offenlegungs und Wahrheitspflicht zu dem von einem Angestellten der Zollfreizonen Betriebs AG 4020 Linz begangenen Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;BAO §243;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind vorläufige Bescheide als solche zu bezeichnen und ist diese Bezeichnung als Spruchbestandteil mit Berufung bekämpfbar. Fehlt einem Bescheid die Bezeichnung vorläufig, so ist er endgültig. Der Bezeichnung eines Bescheides als vorläufig kommt somit wesentliche Bedeutung zu. Ist die Ungewis... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit mit Vermietung und Verpachtung angibt (daneben erzielt er noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), teilte dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 1990 in einer "Ergänzung zur vorläufigen Steuererklärung" mit, dass er "in Namibia eine offiziell eingetragene Gästefarm, die wie ein Hotel geführt wird und auch im Touropa-Reisekatalog als Reiseziel angeboten wird", betreibe. Im Jahr 1990 habe er erhebliche Anlaufve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §200;LiebhabereiV;
Rechtssatz: Wenn ein Einkommensteuerbescheid gem § 200 BAO vorläufig erlassen wurde und in zweiter Instanz vollinhaltlich bestätigt wurde, so führt dies dazu, dass auch in diesem Bescheid nur ein vorläufiger Einkommensteuerbescheid zu erblicken ist. Durch diesen Bescheid erfolgt daher n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde gab diese den Berufungen der beschwerdeführenden Partei gegen die mit vorläufigen Bescheiden des Amtes der Tiroler Landesregierung je vom 22. April 1996 erfolgten Vorschreibungen von Tourismusbeiträgen an verschiedene Tourismusverbände in der Höhe von S 28.613,--, S 24.174,-- und S 19.740,-- jeweils nicht Folge. Mit Beschluss vom 25. Februar 1997, B 2067/96-6 u.a., lehnte der Verfassungsgerichtshof die Beh... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL34009 Abgabenordnung WienL74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;LAO Tir 1984 §150;LAO Wr 1962 §148;TourismusG Tir 1991 §30 Abs3;TourismusG Tir 1991 §36 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0238 E 30. August 1999 99/17/0240 E 30. August 1999 99/17/0239 E 30. August 1999
Rechtssatz: § 150 T... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 13. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer als Liegenschaftseigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft im Gemeindegebiet der mitbeteiligten Marktgemeinde vorläufig ein einmaliger Kanalisationsbeitrag von S 46.090,53 inklusive USt vorgeschrieben. Nach der Begründung: dieses Bescheides erfolgte die Vorschreibung "bis zur endgültigen Abrechnung der Anlage". Eine Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bes... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;BAO §251;LAO Stmk 1963 §152;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Da auch der Ausspruch über die Vorläufigkeit der Abgabenfestsetzung der Rechtskraft fähig ist (Hinweis E 18.7.1995, 91/14/0016; E 26.6.1997, 96/16/0239), hat der Abgabenpflichtige ein Recht dara... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;LAO Stmk 1963 §152;
Rechtssatz: Aus § 152 Stmk LAO - der im Wesentlichen § 200 BAO entspricht - ergibt sich, dass eine vorläufige Erlassung eines Abgabenbescheids möglich ist, wenn eine zeitlich bedingte Ungewissheit über das Bestehen bzw den Umfang der Abgabepflicht besteht. Es muss sich hiebei um eine Ungewisshei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;KanalabgabenG Stmk 1955 §4 idF 1988/080;KanalabgabenG Stmk 1955 §8 Abs1;LAO Stmk 1963 §152;
Rechtssatz: Sofern die Anschlusspflicht eines Grundstückes feststeht, ist die Berechnung des Kanalisationsbeitrages aufgrund der verbauten Grundfläche und bei Kenntnis der Anzahl der Geschoße (un... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt das Massage-, Pediküre- und Handpflegegewerbe. Für den Zeitraum 1985 bis 1992 behandelte das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei. Für das Jahr 1993 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin zur Einreichung einer Umsatzsteuererklärung auf. Da sie in der Folge keine Abgabenerklärung einreichte, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege und erließ dementsprechend einen Umsatzsteuerbescheid. Die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188;BAO §198;BAO §200;EStG 1988 §2 Abs2;LiebhabereiV 1993;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Mit einem Abgabenbescheid (bzw einem Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO) wird jeweils nur für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen. Auch wenn mit endg... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine GmbH, an welcher der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer jeweils zu 50 % beteiligt sind. Der Zweit- und der Drittbeschwerdeführer haben sich am Unternehmen der Erstbeschwerdeführerin als (atypisch) stille Gesellschafter mit einer Einlage von je 250.000 S beteiligt; in der Vereinbarung über die stille Gesellschaft wurde festgehalten, daß sich die Verteilung von Gewinn und Verlust nach dem Verhältnis des bei der Erstbeschwerdeführerin eingezahlten St... mehr lesen...