RS Vwgh 1999/6/21 94/17/0149

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Veröffentlicht am 21.06.1999
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §200;
BAO §251;
LAO Stmk 1963 §152;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Da auch der Ausspruch über die Vorläufigkeit der Abgabenfestsetzung der Rechtskraft fähig ist (Hinweis E 18.7.1995, 91/14/0016; E 26.6.1997, 96/16/0239), hat der Abgabenpflichtige ein Recht darauf, dass ein entsprechender Ausspruch nur aufrecht erhalten wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Schlagworte

unbefristetes Tragen der Rotkreuzuniform

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170149.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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