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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/13/0187 E 21. Jänner 2004 RS 1Stammrechtssatz
In seinem Erkenntnis vom 26. Jänner 1994, 92/13/0097, hat der Verwaltungsgerichtshof die Zulässigkeit einer Endgültigerklärung eines nach § 200 Abs 1 BAO vorläufig erlassenen Bescheides durch die Berufungsbehörde mit ausführlicher Begründung für gegeben erklärt. Eine Verkürzung des Instanzenzuges ist in einer solchen Vorgangsweise ebensowenig zu erkennen wie in der Vorgangsweise, keine Berufungsvorentscheidung zu erlassen. Die im Schrifttum (Hinweis Sutter, AnwBl 2003/4, 224ff) in diesem Zusammenhang gesehene Judikaturdivergenz besteht nicht, weil die an der genannten Stelle wiedergegebenen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zu Bestimmungen verschiedener Landesabgabenordnungen ergangen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150004.X05Im RIS seit
13.02.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013