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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs1;Rechtssatz
Kann das Gesamtbild der Verhältnisse wegen des relativ kurzen Zeitraumes noch nicht endgültig beurteilt werden, ist die Erlassung vorläufiger Bescheide zulässig (Hinweis E 12. August 1994, 94/14/0025). (Hier: Die Abgabepflicht ist wegen der Unmöglichkeit, eine Prognose über die aus dem neuen Buch erzielbaren Erlöse zu erstellen, ungewiss.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140116.X02Im RIS seit
23.09.2002